Nach Misshandlungsvorwürfen in Kita Antweiler
Urteil erwartet: Erzieherinnen melden sich zu Wort
Antweiler. Über 5 Jahre liegen die Vorfälle bereits zurück, die sich in der Kindertagesstätte in Antweiler zugetragen haben sollen. Heute wird in dem komplexen Verfahren vor dem Landgericht in Koblenz ein Urteil erwartet. Im Zentrum des Verfahrens stehen die damalige Leitung der Kita und eine weitere Erzieherin, denen die Staatsanwaltschaft Freiheitsberaubung und Nötigung in mehreren Fällen vorwirft. Laut Anklage sollen sich in der Kindertagesstätte in Antweiler (Kreis Ahrweiler) schreckliche Szenen ereignet haben. Kinder sollen an Stühle gefesselt und dazu gezwungen worden sein, das Essen zu sich zu nehmen. In einigen Fällen soll den Kindern hierzu der Mund zusammengedrückt und mit dem Becher Flüssigkeit zugeführt worden sein, um diese zum Herunterschlucken zu zwingen. Dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft zufolge waren eine Küchenhilfe, sowie ein Hausmeister als Zeugen vernommen worden. Auch die betroffenen Kinder haben unabhängig voneinander solche Erlebnisse geschildert. Der zweiten Angeklagten, einer Erzieherin, wird zwar nicht vorgeworfen die Taten selbst begangen zu haben, diese soll aber auch nicht eingeschritten und die Taten verhindert haben. Die Staatsanwaltschaft für beide Angeklagte Geldstrafen gefordert. Die Verteidigung hingegen sieht große Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen sowie der Aussagen der Kinder. Der Verteidiger der damaligen Kita-Leitung sprach in diesem Zusammenhang davon, dass suggestive Fragen durch Beamten und Eltern entsprechende Schilderungen der Kinder hervorgebracht hätten. Desweiteren wies er nochmals daraufhin welcher Hetzjagd seine Mandantin in den vergangenen 5 Jahren ausgesetzt gewesen sei. Im Anschluss an die Plädoyers der Verteidigung äußerten sich erstmals beide Angeklagten zu den Vorwürfen. Die damalige Kita Leitung Frau W. sagte, dass es für sie ein Traumberuf sei und ihr das Wohl der Kinder immer am Herzen lag. Sie lebe seit 5 Jahren mit der Ungewissheit ob sich ihre Unschuld herausstellen oder den Vorwürfen stattgegeben werde. In Tränen äußert sie sich, es sei schrecklich zu wissen, dass es Menschen gäbe die zu solchen Aussagen fähig sein, die das Leben eines Menschen zerstören.
Auch die Angeklagte Frau N. äußerte sich unter Tränen, sie könne nicht verstehen, wie es soweit kommen konnte und dass man das alles mit einem klärenden Gespräch hätte aus der Welt räumen können. Sie könne sich für nichts entschuldigen, was sie nicht getan habe.
Die Verteidigung forderte in beiden Fällen Freispruch, äußerte sich jedoch auch, falls das Gericht einer anderen Auffassung sei, dass man gewisse Punkte berücksichtigen möge. Die Urteilsverkündung wurde für 14 Uhr angekündigt. -