Politik | 05.05.2015

Am 13. März 2016 wird ein neuer Landtag gewählt

Wahltermin für Landtagswahlen steht fest

Symbolbild. Foto: Holger Lang / pixelio.de

Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfalz wählt im kommenden Jahr am 13. März einen neuen Landtag. „Ich bin froh, dass das Parlament in der vergangenen Woche mit einer Verfassungsänderung einen gemeinsamen Termin mit Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt möglich gemacht hat“, sagte Innenminister Roger Lewentz nach der Sitzung des Ministerrates am Dienstag, 5. Mai in Mainz. Dort wurde der Wahltermin für die Landtagswahl 2016 offiziell festgelegt. „Mit dem gemeinsamen Landtagswahltermin möchten wir der abnehmenden Wahlbeteiligung bei Kommunal- und Landtagswahlen der vergangenen Jahre entgegenwirken. Ein Superwahlsonntag steigert die mediale Berichterstattung und erhöht das Interesse am politischen Geschehen. Das, so hoffen wir, wird sich auch positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken“, betonte Lewentz.Ein gemeinsamer Wahltermin hat zuvor eine Verfassungsänderung erfordert. Diese Änderung wurde am 30. April durch die drei rheinland-pfälzischen Landtagsfraktionen verabschiedet. Bisher hat die rheinland-pfälzische Landesverfassung einen Wahltermin vor dem 18. März 2016 nicht zugelassen. Nach der Verfassungsänderung kann der Wahltermin flexibler per Verordnung festgelegt werden. Rheinland-Pfalz wählt im kommenden Jahr am 13. März einen neuen Landtag. „Ich bin froh, dass das Parlament in der vergangenen Woche mit einer Verfassungsänderung einen gemeinsamen Termin mit Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt möglich gemacht hat“, sagte Innenminister Roger Lewentz nach der Sitzung des Ministerrates am Dienstag in Mainz. Dort wurde der Wahltermin für die Landtagswahl 2016 offiziell festgelegt. „Mit dem gemeinsamen Landtagswahltermin möchten wir der abnehmenden Wahlbeteiligung bei Kommunal- und Landtagswahlen der vergangenen Jahre entgegenwirken. Ein Superwahlsonntag steigert die mediale Berichterstattung und erhöht das Interesse am politischen Geschehen. Das, so hoffen wir, wird sich auch positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken“, betonte Lewentz. Ein gemeinsamer Wahltermin hat zuvor eine Verfassungsänderung erfordert. Diese Änderung wurde am 30. April durch die drei rheinland-pfälzischen Landtagsfraktionen verabschiedet. Bisher hat die rheinland-pfälzische Landesverfassung einen Wahltermin vor dem 18. März 2016 nicht zugelassen. Nach der Verfassungsänderung kann der Wahltermin flexibler per Verordnung festgelegt werden.

Pressemitteilung Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur

Symbolbild. Foto: Holger Lang / pixelio.de

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