Allgemeine Berichte | 19.10.2013

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Darf die Anlage aufs Asbestdach?

Eternit Wellplatten aus den 1970er und 1980er Jahren enthalten häufig Asbest. Solche Dächer müssen erst saniert werden, bevor Solar- oder PV-Anlagen installiert werden dürfen. S. Kahlheber

Andernach/Rheinland-Pfalz. Wer über die Installation einer Photovoltaik- oder Solaranlage nachdenkt, sollte sich zunächst vergewissern, ob der Dachstuhl baulich geeignet ist. Denn die Anlage soll während der nächsten 25 Jahre möglichst auf dem Dach montiert bleiben. Neben einem grundsätzlich guten Zustand von Statik und Eindachung ist bei Altbauten das Dachmaterial entscheidend: Die Montage von PV- und Solaranlagen auf Asbestzementdächern ist grundsätzlich verboten, da diese weder begangen noch bearbeitet werden dürfen, um keine Asbestfasern frei zu setzen. Ob eine Bedachung Asbestzement enthält, kann anhand des Baujahres, einer Anfrage beim Hersteller oder mittels Materialprobe geklärt werden. Nach 1991 eingedeckte Dächer sollten kein Asbest mehr enthalten. Da teilweise aber bereits seit 1984 asbestfreie Faserzemente eingesetzt wurden, bringt bei älteren Dächern nur eine Anfrage bei der Herstellerfirma oder eine Materialprobe Klarheit.

Asbesthaltige Eindeckungen müssen durch ein Fachunternehmen entfernt werden, bevor Module montiert werden dürfen. Wird das Dach saniert, sollte vorab geprüft werden, ob eine Dachdämmung erforderlich ist. Wenn die Dämmung über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht, können dafür Fördermittel beantragt werden. Bei der Förderung der Dachdämmung können die zusätzlichen Kosten für die Abbrucharbeiten und Asbestentsorgung berücksichtigt werden.

Bei weiteren Fragen rund um Solaranlagen und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Beratung ist persönlich und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt.

Sprechstunde des Energieberaters in Andernach

Der Energieberater hat am Freitag, 15. November von 14 bis 17 Uhr Sprechstunde in Andernach im Historischen Rathaus, Hochstraße 52-54. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter Tel. (0 26 32) 92 2-1 79 oder -1 10.

Weitere Infos und kostenlose Beratung

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:

Energietelefon Rheinland-Pfalz: 08 00 / 60 75 600 (kostenlos).

Montags von 9 bis 13 und 14 bis 17 Uhr, dienstags von 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.

Pressemitteilung der

Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz

Eternit Wellplatten aus den 1970er und 1980er Jahren enthalten häufig Asbest. Solche Dächer müssen erst saniert werden, bevor Solar- oder PV-Anlagen installiert werden dürfen. Foto: S. Kahlheber

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