Termine | 04.10.2013

Stadt Andernach

Der Frost kommt

Anlagen der Wasserversorgung vor Frost schützen

Andernach. In der kalten Jahreszeit sind die Anlagen der Wasserversorgung durch Frost gefährdet. Das gilt vor allem für die Wasserzähler in nicht geheizten Wohnhäusern, insbesondere in noch nicht bewohnten Neubauten und Gärten.

Die Grundstückseigentümer werden von der Stadtwerke Andernach GmbH gebeten, die Wasserzähler vor Frost zu schützen. In der „Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“, vom 20. Juni 1980, ist definiert, dass der Grundstückseigentümer für Schäden am Wasserzähler haftet.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke Andernach GmbH unter Tel. (0 26 32) 2 98 -1 21, gerne zur Verfügung.

Pressmitteilung

der Stadt Andernach

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