FWM fordert WKB-Kurswechsel
Wiederkehrender Straßenbeitrag in Mayen sorgt für hohen Verwaltungsaufwand und Kosten
aus Mayen
Mayen. Zwei von neun Abrechnungseinheiten sind beim wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag (WKB) bislang bearbeitet – doch bereits jetzt sorgt das Verfahren für erheblichen Verwaltungsaufwand. Nach Angaben der Freien Wähler Mayen (FWM) sind inzwischen mehr als 500.000 Euro an internen und externen Kosten angefallen. Gleichzeitig gibt es Forderungen nach zusätzlichem Personal, um den entstandenen Bearbeitungsstau abzubauen.
Die Zahlen zum bisherigen Verfahren sind deutlich: Im November 2025 wurden 5.450 WKB-Bescheide für die Jahre 2023 und 2024 mit einem Gesamtvolumen von 1.853.643,02 Euro verschickt. Rund 600 Adressen mussten korrigiert werden, etwa 350 Widersprüche gingen ein. Anfang August 2026 versandte die Stadtkasse 1.561 Zahlungserinnerungen – rund 28,6 Prozent der ursprünglich verschickten Bescheide. In 110 Fällen erklärten Bürgerinnen und Bürger nach Erhalt der Zahlungserinnerung, den ursprünglichen Bescheid nicht erhalten zu haben. Nach Angaben der FWM gibt es zudem Fälle, in denen trotz bestehender SEPA-Lastschriftmandate Zahlungserinnerungen ausgelöst worden sein sollen. „Wir reden inzwischen nicht mehr über einzelne Fehler. Der WKB erzeugt immer neue Verwaltungsvorgänge und bindet erhebliche Ressourcen“, erklärt FWM-Fraktionsvorsitzender Hans-Georg Schönberg.
Was kostet ein WKB-Euro?
Für die FWM ist deshalb die entscheidende Frage nicht allein, wie viel Geld über den WKB eingenommen wird. Entscheidend sei, was die Erhebung dieser Beiträge die Stadt tatsächlich kostet. Neben der Erstellung der Bescheide müssten auch interne Personalkosten, externe Beratung, die Bearbeitung von Widersprüchen, Zahlungserinnerungen, Adresskorrekturen und mögliche Rechtsverfahren berücksichtigt werden. „Wenn inzwischen zusätzliches Personal gefordert wird, um den WKB-Stau abzuarbeiten, müssen auch diese Kosten in die Gesamtbetrachtung einfließen“, so Schönberg. „Wir müssen endlich wissen: Was kostet die Stadt die Erhebung eines WKB-Euros tatsächlich?“
Die FWM verweist dabei auf § 1 Abs. 4 der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Mayen. Danach sollen Ausbaubeiträge nicht erhoben werden, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zum zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.
LED-Ausbau und wachsender Zeitdruck
Ein weiterer Punkt sorgt nach Auffassung der FWM für Klärungsbedarf: Die Stadtverwaltung hat nach Angaben der FWM im Jahr 2024 in allen Abrechnungseinheiten die Straßenbeleuchtung auf LED umgerüstet. Bislang sei dieser Aufwand jedoch lediglich in der Abrechnungseinheit 7 veranschlagt worden. Damit stellt sich die Frage, wann und in welcher Form die entsprechenden Kosten auch in den übrigen Abrechnungseinheiten berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird der zeitliche Spielraum für die noch ausstehenden Veranlagungen immer kleiner. Die Stadt müsse sicherstellen, dass die Beiträge innerhalb der maßgeblichen gesetzlichen Fristen festgesetzt werden können. „Wir haben hier eine doppelte Problematik: Weitere Kosten und zusätzlicher Verwaltungsaufwand stehen im Raum, gleichzeitig wird der zeitliche Spielraum für die noch offenen Veranlagungen immer kleiner“, erklärt Schönberg.
Sieben Einheiten stehen noch aus
Besonders kritisch sieht die FWM den Blick nach vorn. Von neun Abrechnungseinheiten sind erst zwei bearbeitet. Sieben stehen noch aus. Gleichzeitig steht die Veranlagung für das Jahr 2025 kurz vor der Versendung. Auch der Blick nach Neuwied sei interessant: Dort wurde mit der Einführung des WKB erst 2026 begonnen. Nach den derzeitigen Planungen sollen die Abrechnungseinheiten dort erst 2027 beschlossen werden. Aus Sicht der FWM zeigt das, dass auch ein schrittweises Vorgehen möglich ist, bei dem zunächst Erfahrungen gesammelt und der tatsächliche Verwaltungsaufwand bewertet werden. Hinzu kommt die angekündigte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auf Landesebene. Damit müsse die Stadt besonders genau prüfen, welche weiteren Kosten bis zu einer möglichen Abschaffung noch entstehen.
„Bevor weitere Abrechnungseinheiten bearbeitet und zusätzliches Personal geschaffen werden, brauchen wir eine vollständige Kosten- und Personalbilanz“, fordert Schönberg. „Der Stadtrat muss wissen, was das Verfahren bisher gekostet hat, welche Einnahmen tatsächlich erzielt wurden und welche Kosten noch auf die Stadt zukommen.“
Die FWM fordert deshalb einen Kurswechsel: Erst müssen Kosten und Nutzen des bisherigen WKB-Verfahrens transparent auf den Tisch. Danach muss der Stadtrat entscheiden, ob und in welchem Umfang weitere Abrechnungseinheiten noch bearbeitet werden sollen.
Pressemitteilung FWM: 01.09.2026
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Der WKB sorgt in Mayen weiter für erheblichen Verwaltungsaufwand. Sieben von neun Abrechnungseinheiten stehen noch aus. Die FWM fordert deshalb vor weiteren Schritten eine vollständige Kostenbilanz. Foto: Hans-Georg Schönberg