Die IHK Koblenz informiert
Neues Angebot: IT-Beratungstag. Die IHK Koblenz bietet in regelmäßigen Abständen IT-Beratungstage für Existenzgründer, junge Unternehmen und Einsteiger an. In einem Gespräch von maximal 45 Minuten erhalten Interessierte eine kostenfreie Erstberatung rund um eBusiness-Themen, wie z. B. eigener Internetauftritt, Online-Marketing oder Datenschutz. Das Angebot versteht sich als Einstiegsberatung, die ohne Anspruch auf vollständige Information ist. Sie ersetzt auch keine Fachberatung bei einem spezialisierten Dienstleister. Zur Terminvorbereitung sind einige allgemeine Informationen zum Unternehmen und, wenn möglich, konkrete Fragestellungen hilfreich. Dazu steht ein spezielles Anmeldeformular auf der Internetseite der IHK Koblenz unter www.ihk-koblenz.de, Dokumenten-Nr. 126078 bereit. Der nächste Termin ist am 26. Februar zum Thema „Erstberatung Web und Social“.
Informationen und Anmeldung: Dr. Alexander Kessler, Telefon 0261 106-258, E-Mail: kessler@koblenz.ihk.de.
Wettbewerb Gesunde Betriebe - noch bis zum 28. Februar teilnehmen! Viele Unternehmen haben bereits die Chance genutzt und sich beworben. Sie zeigen mit ihren Maßnahmen und Aktionen, wie betriebliche Gesundheitsförderung in der Praxis gelingt. Unternehmen der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes können sich noch bis zum 28. Februar bewerben. Die Jury aus den Bereichen Gesundheitswirtschaft, Medizin, Wissenschaft und Sozialversicherung bewertet Ihre Bewerbungsunterlagen im März/April 2015. Die Preisträger werden in einer Feierstunde am 7. Mai ausgezeichnet. Den Fragebogen finden Sie ebenso wie weitere Hinweise und Wettbewerbsbedingungen auf der Internetseite der IHK Koblenz unter www.ihk-koblenz.de, Dokumenten-Nr. 125342.
Informationen: Kerstin Wiertalla, Telefon 0261 106-267, E-Mail: wiertalla@koblenz.ihk.de.
Existenzbedrohende Gefahren bekämpfen: Brandschutzbeauftragte ausbilden! Ein Brand im Unternehmen - leider jederzeit möglich. Und immer eine echte Existenzbedrohung: Kommt es zu einem Brand, sind die nicht ersetzbaren Verluste erheblich, seien es solche an Leben und Gesundheit, sei es die Einbuße an Produktivität. Kunden orientieren sich bei Produktions- oder Lieferausfällen schnell bei Mitbewerbern, kommen auch später nicht zurück. Ein vom Arbeitgeber eingesetzter Brandschutzbeauftragter koordiniert die Maßnahmen gegen diese Bedrohung: Er ist im Rahmen der ihm übertragenden Pflichten für den Brandschutz verantwortlich. Dazu muss der Brandschutzbeauftragte persönlich und fachlich in die Lage versetzt werden, den Brandschutz in „seinem“ Betrieb durchzuführen. Der Brandschutzbeauftragte soll Gefahren erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass sie beseitigt und Schäden gering gehalten werden.
Der Brandschutzbeauftragte ist verantwortlich für das Aufstellen der Brandschutzordnung, die Feuerwehrpläne sowie für die Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb. Er überwacht die Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln und legt Ersatzmaßnamen bei Ausfall von Brandschutzeinrichtungen fest. Er berät bei Planung von Neu- und Umbauten und ist verantwortlich für den Kontakt zur Feuerwehr. Seine Tätigkeit ist vom Arbeitgeber laufend zu überwachen. Der Lehrgang in der IHK-Akademie Koblenz e. V. beruht auf den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sowie den europäischen Richtlinien. Er entspricht den UVV, der Arbeitsstättenverordnung und dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. Der nächste Lehrgang findet ab dem 2. März statt.
Informationen: Yvonne Busch, Telefon 02631 353952.
