Kruft im Fokus
Kruft: Zwischen Dauerkritik und Tatendrang
aus Kruft
In Kruft scheint derzeit ein Refrain der SPD Fraktion die Oberhand gewonnen zu haben: Das „Herumhacken“ auf das Thema Aufwandsentschädigung der Verwaltung. (Zur Information: Wie aus der Stellungnahme der Verwaltung und der CDU Bürgerblock-Fraktion zu ersehen ist, wird das Anliegen schon bei der Kommunalaufsicht geprüft. Es ist nicht notwendig, diese Angelegenheit täglich zu erwähnen.)
Wer die Zeitung aufschlägt oder die sozialen Netzwerke durchforstet, stößt oft auf Vorwürfe und Fingerzeig von der SPD Fraktion auf das, was angeblich alles schief läuft. Doch wer nur auf die Baustelle starrt, übersieht oft das fertige Haus.
Kritik ist wichtig, aber kein Selbstzweck. Natürlich gehört konstruktive Kritik zum Kern einer lebendigen Demokratie. Sie ist der Motor für Verbesserungen. Doch wenn Kritik zur Dauerschleife wird, ohne den Blick für das Erreichte zuzulassen, verliert sie ihre Kraft. Es entsteht ein Bild von Kruft, das der Realität nicht gerecht wird. Stattdessen wird wertvolle Energie in Streitigkeiten verbraucht, anstatt sie in die Gestaltung der Zukunft zu stecken. Hinter den Schlagzeilen verbirgt sich oft eine ganz andere Geschichte: Die Geschichte von Menschen in der Verwaltung eines Ortes, die sich tagtäglich für unser soziales Miteinander einsetzen und Probleme lösen, auch in ihrer Freizeit.
Vieles, was wir als selbstverständlich wahrnehmen, ist das Ergebnis harter Arbeit. Das muss belohnt werden. Es ist an der Zeit, die Perspektive zu wechseln.
In Kruft bewegt sich viel. Lassen Sie uns kritisch bleiben, wo es nötig ist, aber auch anerkennen, wo gute Arbeit geleistet wird. Denn am Ende profitieren wir alle von einem Ort, an dem nicht nur geredet, sondern vor allem gehandelt wird.
Zum Thema Transparenz.
Jeden, den es interessiert, kann über das Internetportal der Verbandsgemeinde Pellenz die Hauptsatzung von Kruft einsehen. Dort sind die Aufwandsentschädigungen des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, die Sitzungsgelder aller Ratsmitglieder sowie der jährliche Grundbetrag der Fraktionsvorsitzenden auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung, der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung und der § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter geregelt.
