Stadtverwaltung Andernach informiert
Neues Bundesmeldegesetz tritt in Kraft
Andernach. Ab dem 1. November gilt das neue Bundesmeldegesetz. Das Gesetz regelt künftig unter anderem die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen. Vor allem aber: Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der so genannten Mitwirkungspflicht (§ 19 Bundesmeldegesetz). Meldet sich ein Mieter an oder um, muss er hierzu künftig die Bestätigung des jeweiligen Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorlegen. Zurzeit muss das Beziehen einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde innerhalb von einer Woche nach dem Einzug gemeldet werden. Ab dem 1. November dieses Jahres werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die Anmeldung des Wohnungssitzes eingeräumt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes haben die meldepflichtigen Personen dann unter anderem die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend. Die Wohnungsgeberbestätigung kann auf der Homepage der Stadt Andernach unter www.andernach.de heruntergeladen werden. Auch gibt es das Formular im Bürgerbüro der Stadt Andernach. Dort werden auch alle Fragen rund um die Neuerung beantwortet.
Pressemitteilung der
Stadtverwaltung Andernach
Das neue Meldegesetz gilt ab dem 1. November. Dann müssen Mieter bei An- oder Ummeldung die Bestätigung des Wohnungsgebers vorlegen. Foto: Stadt Andernach/Maurer
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