Verabschiedung und Ernennung von Schiedsmännern der Pellenz

Richard Hubers ins Amt eingeführt

04.01.2019 - 10:21

Andernach. Um die Gerichte zu entlasten, ist auch in Rheinland-Pfalz gesetzlich geregelt, dass die Erhebung einer Klage zu definierten Streitfällen erst dann zulässig ist, nachdem zuvor versucht wurde, durch Einschaltung ehrenamtlich wirkender Schiedsfrauen und Schiedsmänner mit streitenden Parteien eine gemeinsame Lösung des rechtlichen Konflikts zu finden. Es sollte möglichst zu einem Ergebnis kommen, mit dem beide Parteien „leben“ können und durch das der Rechtsfrieden wiederhergestellt wird. Entsprechend der Schiedsmannsordnung gibt es auch in der Verbandsgemeinde Pellenz Schiedsbezirke. Mit seiner offiziellen Ernennung durch Peter Mönnig, Richter und ständiger Vertreter der Direktorin des Amtsgerichts Andernach, hat nun der Krufter Richard Hubers im Pellenzer Schiedsbezirk I dieses Ehrenamt übernommen. Mönnig unterstrich die Bedeutung des Schiedsamts, zeigte sich aber auch verwundert darüber, dass die Dienste der Schiedsmänner und -frauen verhältnismäßig wenig in Anspruch genommen würden. Für die geleisteten treuen Dienste für die Allgemeinheit sprach der Richter zunächst dem scheidenden Schiedsmann Karl-Heinz Neugebauer den Dank und die Anerkennung des Landes Rheinland-Pfalz aus. „Auf eine gute Zusammenarbeit“, sagte Mönnig zu Hubers, den er zuvor im Namen des Landes Reinland-Pfalz zum Schiedsmann im Schiedsbezirk Pellenz I (Kretz, Kruft und Nickenich) ernannt hatte.

Den guten Wünschen schlossen sich neben der Amtsgerichts-Direktorin Marlene Franzen der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Pellenz, Klaus Bell, die stellvertretende Geschäftsleiterin des Amtsgerichts, Silke Hommen, Hans-Werner Lung vom Bund Deutscher Schiedsmänner- und -frauen sowie Peter Jünger an, der weiterhin für den Schiedsbezirk Pellenz II (Plaidt und Saffig) verantwortlich zeichnet. Die beiden Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig bei Abwesenheit.


Kommunalpolitisch aktiv


Der auch aufgrund seiner kommunalpolitischen und sportlichen Aktivitäten in der Pellenz bekannte Hubers wurde von der Verbandsgemeinde im Einvernehmen mit den betroffenen Ortsgemeinden der Direktorin des Amtsgerichts als Schiedsmann vorgeschlagen, da Neugebauer nach Ablauf seiner Amtszeit nicht noch einmal antreten wollte. Telefonisch ist Schiedsmann Hubers unter (0 26 52) 76 55 zu erreichen.

Schiedsleute sind unter anderem zuständig für alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (zum Beispiel unter Nachbarn) und bei Strafdelikten wie Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung oder bei einer Verletzung des Briefgeheimnisses. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich.


„Schlichten statt richten“


Nach dem Grundsatz „Schlichten statt richten“ kann durch Vermittlung einer Schiedsperson eine außergerichtliche Einigung herbeigeführt werden, sofern eine Partei daran interessiert ist. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten in einer ruhigen und entspannten Atmosphäre zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, schaffen die Schiedsmänner und -frauen die Voraussetzung dafür, den sozialen Frieden wiederherzustellen.

Vorgeschrieben ist die Beteiligung der Schiedsperson dann, wenn eine Privatklage vor dem Strafgericht erhoben werden soll. Dieser Klage muss in aller Regel ein Sühneversuch vorangehen, in dem die Schiedsperson versucht, einen Vergleich zwischen den Parteien herbeizuführen.

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