Politik | 24.11.2014

Sitzung des Kreistages Mayen-Koblenz

Schwarze „Null“ beim Haushalt 2015 nur teilweise erreicht

Nullsummenspiel bei der Neuberechnung der Kreisumlage

Koblenz. In der Kreistagssitzung brachte Landrat Dr. Saftig, versehen mit einer perspektivischen Rede, den Entwurf des Haushaltsplanes 2015 in den Kreistag ein. Dabei musste der Kreischef in diesem Jahr leider eingestehen, dass die Kreisverwaltung die vielzitierte „schwarze Null“ des Bundesfinanzministers nur teilweise erreichen konnte. Der Bundesminister hat aber auch das Glück, mit der Haushaltssystematik der gehobenen Kameralistik arbeiten zu dürfen, die vereinfacht nur die Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellt, ohne jedoch Werteverzehr und andere Kosten zu berücksichtigen.

Der Kreishaushalt wird jedoch seit 2008 in doppischer Form erstellt. Doppik steht dabei praktisch für die bekannte kaufmännische Buchführung, wie sie schon seit Jahrhunderten bei Kaufleuten Verwendung findet. Der Haushaltsplan besteht in der Doppik aus dem Finanzhaushalt und dem Ergebnishaushalt. Im Finanzhaushalt werden die geplanten Ein- und Auszahlungen des laufenden Jahres festgehalten. Im Ergebnishaushalt sind alle Aufwendungen und Erträge einer Kommune geplant. Der Unterschied zwischen den beiden Systematiken „tut finanziell gesehen echt weh“. Für den nicht eingeweihten Betrachter mag das entfernte Beispiel des privaten Autos die Sache verdeutlichen: Die Kosten für Steuern, Benzin und Reparaturen werden von den Gehaltseingängen auf dem Girokonto beglichen, das dafür im privaten Finanzhaushalt des Jahres 2015 nicht ins Minus gerät. Wenn aber in Kürze die in 2014 weiter abgefahrenen Reifen ersetzt werden müssen oder in einigen Jahren das Fahrzeug komplett, so ist im privaten Ergebnishaushalt das Auto am Jahresende weniger Wert und für Ersatz kein Geld vorhanden, weil man nichts auf das Sparbuch bringen konnte. Wie schon gesagt eine entfernte Betrachtung.

Zahlenwerk des Kreishaushaltes

Zurück zum Zahlenwerk des Kreishaushaltes. Die Einzahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 267,8 Mio. Euro übersteigen die Auszahlungen in Höhe von 263,7 Mio. Euro deutlich und werden für die Investitionstätigkeit verwendet. Für die vorgesehenen Investitionen in Höhe von 7,9 Mio. Euro ist damit lediglich die Aufnahme von 3,8 Mio. Euro neuer Kredite nötig, während die Tilgung alter 4 Mio. Euro erfordert. Die Verschuldung des Kreises durch Investitionskredite wird damit um 200 Tsd. Euro abgebaut. Für die Tilgung von Liquiditätskrediten, vergleichbar dem Überziehungskredit des privaten Girokontos, stehen 5.384 Euro zur Verfügung. Das ergibt zusammen die vom Landrat genannte „schwarze Null“. Auch die Erträge im Ergebnishaushalt steigen deutlich auf 273,8 Mio. Euro; allerdings auch die Aufwendungen auf 276,4 Mio. Euro, was einen Fehlbetrag von 2,6 Mio. Euro ausmacht und die schwarze Null eben nur „teilweise“ erreichen lässt. Auf jeden Fall muss deutlich heraus gestellt werden, dass keine neuen Liquiditätskredite aufgenommen werden müssen und eine bilanzielle Überschuldung des Landkreises damit in weite Ferne rückt.

„Kleiner haushaltstechnischer Trick“

Die neue Aufnahme von Liquiditätskrediten wird im Ergebnishaushalt auch durch einen geplanten „kleinen haushaltstechnischen Trick“ vermieden, dem der Kreistag erst noch zustimmen muss. Der Bund hatte den Städten und Gemeinden für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, dem größten und laufend steigenden Posten des Sozialetats, für die Jahre 2015 bis 2017 mehr Geld zugestanden. Das Geld aus dem Umsatzsteueraufkommen wird aber auf die Kommunen direkt verteilt, obwohl die Kreise sowie kreisfreie Städte alleinige Kostenträger sind. Mit einer nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz erlaubten gesplitteten Berechnung der Kreisumlage soll 2015 der gesondert vom Bund zugewiesene Betrag bei den Kommunen in Höhe von gut 900 Tsd. Euro abgeschöpft werden. Dies exakt so, dass die bisherige Kreisumlage von 44,06 Prozent für die zahlenden Gemeinden nicht verändert wird.

Eine Zustimmung des Kreistages für diese Vorgehensweise stet zu erwarten, weil andernfalls die Kreisumlage pauschal erhöht werden müsste und damit auch die Verbandsgemeinden getroffen würden, die die Sonderzuweisungen nicht erhalten. Die müssten sich dann wiederum an ihre angeschlossenen Kommunen wenden.

Investitionen und Stellenplan

Im Einzelnen ging der Landrat in seiner Rede weiterhin auf die großen Postenbereiche der Investitionen ein, auf den Stellenplan und die freiwilligen Ausgaben. In den kommenden Wochen und Monaten wird der Entwurf des Haushaltsplanes nun in den Gremien beraten und erhält dabei ein möglicherweise stark verändertes Aussehen, weil der Haushalt eben auch immer ein Werk der politischen Absichten ist, die im Spannungsfeld zwischen der Kreisverwaltung und den politischen Parteien stehen. Endgültig beschlossen wird der Haushalt 2015 vermutlich in der Sitzung des Kreistages am 15. Dezember. Das ist ein wichtiger Zeitpunkt, weil ohne einen gültigen Haushalt die Verwaltung im Folgejahr bei der Umsetzung neuer Projekte nicht voll durchstarten kann.

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