Allgemeine Berichte | 22.06.2026

Altkleider in Andernach

Stadt Andernach führt neues Standortkonzept für Altkleidersammelcontainer ein

Altkleidercontainer in Andernach.

Vermüllung eindämmen, das Stadtbild verbessern und eine geregelte Altkleidersammlung im gesamten Stadtgebiet sicherstellen

Andernach. Die Stadt Andernach hat zum 01.06.2026 ein neues Standortkonzept für Altkleidersammelcontainer eingeführt. Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung über überfüllte Container, Vermüllungen im Umfeld der Standorte sowie ungeordnet aufgestellte Sammelcontainer im öffentlichen Raum. Dadurch kam es nicht nur zu erheblichen Beeinträchtigungen des Stadtbildes, sondern teilweise auch zu Gefährdungen für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

In der Vergangenheit lagen der Stadt regelmäßig parallele Bewerbungen mehrerer gewerblicher und gemeinnütziger Interessenten für die Nutzung öffentlicher Standplätze vor. Gleichzeitig wurden vermehrt nicht genehmigte Altkleidersammelcontainer durch teilweise nicht identifizierbare Betreiber im öffentlichen Straßenraum aufgestellt. Viele der Container befanden sich zudem an ungeeigneten Standorten.

Mit dem neuen Konzept verfolgt die Stadt Andernach das Ziel, die Zahl und Standorte der Container künftig klar zu regeln und die Sammlung stadtweit besser zu steuern. Vorgesehen sind unter anderem eine gleichmäßige Verteilung der Sammelstellen, die Vermeidung einer Übermöblierung öffentlicher Flächen sowie die Festlegung geeigneter Wertstoffsammelplätze. Gleichzeitig sollen Anwohnerinnen und Anwohner durch weniger Lärm, Verschmutzungen und zusätzliche Verkehrsbelastungen entlastet werden.

Auch die Gleichbehandlung von gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern soll durch das Konzept sichergestellt werden.

Bei der Festlegung der zulässigen Containerzahl orientiert sich die Stadt an einem in der Praxis üblichen Richtwert, wonach ein Altkleidersammelcontainer pro 1.000 Einwohner wirtschaftlich betrieben werden kann. Auf dieser Grundlage sind im Stadtgebiet künftig insgesamt 30 Altkleidercontainer an 19 Standorten vorgesehen, um eine flächendeckende Sammlung sicherzustellen.

Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Konzeptes sind verbindliche Anforderungen an die Betreiber der Sammelcontainer. So ist die Stadt künftig berechtigt, die Inhaber einer Sondernutzungserlaubnis bei Bedarf zur kurzfristigen Entleerung und Säuberung der Containerstandorte aufzufordern. Zwischen der Meldung durch die Stadt und der Beseitigung der Störung dürfen an Werktagen maximal 48 Stunden liegen.

Werden diese Vorgaben schuldhaft nicht eingehalten, kann dies zum Widerruf der Sondernutzungserlaubnis führen. Zudem behält sich die Stadt vor, notwendige Maßnahmen im Rahmen einer Ersatzvornahme selbst durchzuführen. In entsprechenden Fällen kann außerdem eine Meldung an den Landkreis wegen möglicher Unzuverlässigkeit des Betreibers erfolgen.

Die Stadt Andernach appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Altkleider ausschließlich an zugelassenen Standorten und ordnungsgemäß zu entsorgen. Gemeinsam soll so zu einem sauberen Stadtbild beigetragen werden.

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Altkleidercontainer in Andernach. Foto: Elline Köckritz

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