Weiterbearbeitung der Flurbereinigung Kell
Verfahrensgebiet soll geändert werden
DLR informiert Eigentümer am 13. Juni im Bürgerhaus
Andernach. Das Flurbereinigungsverfahren Kell wurde mit Beschluss vom 27. September 2016 eingestellt. Aufgrund eines rechtskräftigen Urteils des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 18. Juli 2018 muss das Flurbereinigungsverfahren weiterbearbeitet werden. Es ist beabsichtigt, das Verfahrensgebiet der im Jahre 1959 angeordneten Flurbereinigung Kell zweckmäßig zu ändern. Das vorgesehene Verfahrensgebiet umfasst in erster Linie landwirtschaftliche Flächen der Gemarkung Kell. Die bebaute Ortslage von Kell ist größtenteils ausgeschlossen. Die Einbeziehung von Gemeinde- und Staatsforst sowie Privatwaldflächen ist aus Gründen einer kostengünstigeren Herstellung der Verfahrensgrenze notwendig. Dazu liegt im Privatwaldbereich ein Bodenordnungsbedarf vor. Die Eigentümer der zum vorgesehenen Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten sind zu einer Aufklärungsversammlung eingeladen, die am Donnerstag, 13. Juni, um 19 Uhr im Bürgerhaus Kell stattfindet. In dieser Versammlung wird das DLR Westerwald-Osteifel die Grundstückseigentümer eingehend über das geplante Bodenordnungsverfahren, die Abgrenzung des Verfahrensgebiets, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichten. Um einen Überblick über das zukünftige Verfahrensgebiet zu erhalten und um feststellen zu können, ob man voraussichtlich betroffen ist, hängen entsprechende Übersichtskarten am Fenster der ehemaligen Lehrerwohnung in Kell, Pöntertalstraße 38, aus. Des Weiteren sind die Karten im Internet einsehbar unter www.landentwicklung.rlp.de.
Pressemitteilung des
DLR Westerwald-Osteifel