Allgemeine Berichte | 30.06.2014, 12:12 Uhr

Seminar der Unternehmerfrauen im Kreis Ahrweiler

Das ist neu bei der Steuer

Viele Fragen rund um Änderungen des Steuerrechts wurden auf dem letzten Seminar der Unternehmerfrauen des Kreises Ahrweiler behandelt. privat
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Kreisstadt. Kürzlich trafen sich zahlreiche interessierte Unternehmerinnen im Hotel Krupp in Bad Neuenahr, um sich in einem von den Unternehmerfrauen im Handwerk des Kreises Ahrweiler (UFH) angebotenen Seminar über Neuerungen im Steuerrecht auf den gegenwärtigen Stand bringen zu lassen. Ziel des Informationsabends war es, die Mitglieder rechtzeitig und umfassend über Aktuelles aus dem breit gefächerten Gebiet des Steuerrechts aufzuklären, um für kommende Anforderungen gewappnet zu sein.

Jörg Wilms, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus Bonn, referierte aufschlussreich und kompetent zu der Frage „Was hat sich 2014 im Steuerrecht geändert“. Er verdeutlichte, dass zu Jahresbeginn eine Reihe von steuerlichen Änderungen in Kraft getreten ist. So wurde mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression in zwei Schritten der Grundfreibetrag beim Einkommensteuertarif angehoben. Bei dem zu versteuernden Einkommen bleibt ab 2014 ein Grundfreibetrag von 8.354 Euro steuerfrei. Im Gemeinnützigkeitsbereich greifen durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz die Neuordnung der Rücklagenbildung und die Flexibilisierung der sogenannten freien Rücklage. Zudem besteht die Möglichkeit der Vermögensausstattung einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft. Zudem informierte Wilms darüber, dass Elektrofahrzeuge, ebenso wie extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, dadurch gefördert werden, dass im Hinblick auf die Ein-Prozent-Regelung für die Privatnutzung der Listenpreis als Bemessungsgrundlage um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität verringert wird (bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2013). Zudem erfuhren die Teilnehmerinnen Einzelheiten zur privaten Pkw-Nutzung. So zum Beispiel, dass bei einem Arbeitnehmer, dem ein Dienstfahrzeug zur Verfügung steht, das er auch für private Zwecke nutzen darf, der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass eine Privatnutzung auch tatsächlich erfolgt ist. Dafür ist ein geldwerter Vorteil in Höhe von einem Prozent des Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs anzusetzen, wenn nicht die

auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen durch Führung eines ordnungsmäßigen Fahrtenbuchs ermittelt werden.

Im Anschluss an den Sachvortrag ergab sich eine rege Diskussion unter den Teilnehmerinnen anhand der vom Referenten angesprochenen Themengebiete. Die zahlreich aufgeworfenen Fragen wurden von Jörg Wilms charmant und zu aller Zufriedenheit sachgerecht und verständlich beantwortet.

Vor dem Hintergrund, dass das Steuerrecht permanent im Fluss und durch Gesetzgebung und Rechtsprechung jederzeit Veränderungen unterworfen ist, sieht sich der Vorstand der UFH darin bestätigt, jährlich ein Steuerrechtsseminar anzubieten. Dieses Vorhaben soll den Unternehmerinnen die Gewähr dafür bieten, auf dem neuesten steuerrechtlichen Stand zu sein, nicht den Überblick zu verlieren sowie richtig und schnell agieren zu können. Die Unternehmerinnen freuen sich jederzeit über neue Mitglieder. Nähere Informationen finden Interessentinnen unter www.ufh-badneuenahr.de.

Viele Fragen rund um Änderungen des Steuerrechts wurden auf dem letzten Seminar der Unternehmerfrauen des Kreises Ahrweiler behandelt. Foto: privat

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