Der quellenstädtische Stadtrat fasste wichtige Beschlüsse
Die Sanierung hin zur „Aktiven Stadt“ kann starten
Zuschüsse für Kindergarten wurden genehmigt
Bad Breisig. Dass eine Tagesordnung von 15 Punkten in einer Dreiviertelstunde abgehandelt ist, das ist rekordverdächtig. Bürgermeister Bernd Weidenbach erklärte es damit, „dass die einzelnen Punkte alle in den verschiedenen Ausschüssen beraten und sehr gut vorbereitet“ wurden. Dabei waren es durchaus richtungsweisende Beschlüsse, die der Stadtrat - ausnahmslos einstimmig - verabschiedete. So wurde vor allem die „Städtebauliche Erneuerung, hier: das Aktive Stadtzentrum“, nach Jahren der Beratungen und Konzeption per Beschluss auf den Weg gebracht. Endlich hatten die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und das zuständige Ministerium den Planungen der Stadt nach Berücksichtigung einiger Änderungswünsche zugestimmt. Die Beschlussvorlage der entsprechenden Satzung mit anhängender Modernisierungs-Richtlinie ist als eine wahre Fleißarbeit der zuständigen Stellen der Verwaltung, der entsprechenden Arbeitsgruppe und des Bauausschusses zu werten. Nun steht der zur Sanierung vorgesehene Bereich zwischen Grabenstraße/Rheinstraße im Norden, Tempelgasse im Süden und Bahnlinie im Westen, darüber hinaus bis Arweg und Vogelsangstraße grundsätzlich fest. Mit der Verabschiedung des Konzeptes ist noch kein spezielles Projekt in Angriff genommen, jedoch die Grundlage geschaffen, ab sofort private Anträge auf Zuschüsse zu Sanierungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Die
Stadt selbst wird Prioritäten hinsichtlich Sanierungsmaßnahmen setzen.
Bachstraße und Rheinufer sind erste Ziele
Bürgermeister Bernd Weidenbach erwähnte die untere Bachstraße und das Rheinufer als vordringliche Ziele für das Tätigwerden der Stadt. Am 4. Juli soll ein erstes Treffen mit den Anliegern der unteren Bachstraße geführt werden, um diese in die Planungen zu involvieren. Während der Sommermonate sollen die Pläne zur Sanierung des Rheinufers reifen. Auch dort: Keine Entscheidungen ohne Einbeziehung der Anlieger!
Der Stadtrat befasste sich aber auch noch mit einer Reihe von weiteren Beschlusspunkten. Künftig können Straßen der Stadt Bad Breisig durch Leitungen des Wasserwerks mit benutzt werden - und zwar ohne Kostenerstattung. Abgelehnt wurde der Antrag eines Anliegers der Eifelstraße, durch Änderung der Grundstücks-Bebauung einen Teil der Ausbau-Beiträge zu sparen. Im Zusammenhang mit der Sanierung der Eifelstraße wurde die Frage aufgeworfen, ob durch die Insolvenz einer dabei tätigen Firma Probleme bei der Fertigstellung auftreten würden. Weidenbach konnte beruhigen: Der Insolvenzverwalter hat zugesagt, dass die Arbeiten fortgeführt und fertig gestellt würden. Im Bereich EDEKA-Markt wurde der Antrag des Eigentümers auf Erweiterung des Bebauungsplans (und damit Erweiterung des Marktes) grundsätzlich positiv entschieden. Der Änderungsplan liegt jetzt öffentlich aus. Im Bereich der Brücke Bad Breisig-Nord muss die Stadt Bad Breisig einen
kleinen Grundstücksbereich erwerben, über den die Böschung der neuen Brückenauffahrt führt. Sie gibt im Austausch einvernehmlich mit dem betroffenen Grundstücksbesitzer ein kleines angrenzendes Grundstück ab. Der Stadtrat stimmte dieser Bebauungsplan - Änderung zu. Im Zusammenhang mit der anstehenden Digitalisierung der Bauleitplanung wurden in einigen Bereichen in Oberbreisig geringfügige Überschreitungen, zum Teil „förmliche Änderungen“ vom Bebauungsplan festgestellt. Wegen der Geringfügigkeit der Überschreitungen wurden die Änderungen nachträglich akzeptiert. Weiterhin lag ein Zuschussantrag des Bistums Trier vor, die Stadt möge sich an der Sanierung des Außengeländes und des Zaunes der Kindertagesstätte St. Viktor in Oberbreisig beteiligen. Der Bürgermeister unterstützte diesen Antrag: „Immerhin nimmt uns diese Kirchliche Kita mit ihren fünf Gruppen einen großen Anteil von Sorgen ab.“ Keine Frage: Der Stadtrat genehmigte den Zuschuss von 6.175.- Euro.
Wieder einmal wurden Geschwindigkeiten auf verschiedenen Straßen der Stadt gemessen. Wichtig ist, welche Geschwindigkeit 85 Prozent der Fahrzeuge fuhren.
Nur nachts wird zu schnell gefahren
Die Polizeiinspektion Remagen wird dann tätig, wenn in einem Bereich mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h 85 Prozent der Fahrer 40 km/h und mehr gefahren sind, in einem Bereich mit Begrenzung auf 50 km/h ähnlich viele Fahrer mit mehr als 60 km/h gemessen wurden. Aufgrund der Ergebnisse wird von der Polizei entschieden, ob Radarkontrollen sinnvoll sind. Im Bereich des verkehrsberuhigten Marienstätterweges (7 km/h Geschwindigkeisbegrenzung) wird tatsächlich viel zu schnell gefahren, allerdings - wie auch in anderen Straßen meist in der Nacht und am frühen Morgen.
Auf der Wallersstraße fuhren 85 Prozent mit 27 km/h, im „Hasenberg“ 31 hm/h. Bei Geschwindigkeitskontrollen Ende 2012 hat die Polizei fünf Anzeigen verfügt wegen Ordnungswidrigkeit und ein Fahrverbot ausgesprochen. „Auf Wallers“ wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h meist leicht überschritten. Die dort gemessenen Spitzen-Geschwindigkeiten von bis zu 66 km/h werden auch in diesem Bereich hauptsächlich nachts gefahren. Grundsätzlich ergaben sich auf der Wallersstraße in Bereichen, wo die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h gilt, keine Beanstandungen. Wo 50 km/h gilt, wurde aufwärts im Durchschnitt 48 km/h gemessen, abwärts 46 km/h.
