Politik | 11.07.2015, 12:00 Uhr

IHK befürwortet Zugeständnisse bei Dokumentationspflichten

„Ein Schritt in die richtige Richtung“

Koblenz. Ein halbes Jahr nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) eine erste Bilanz gezogen – und sich auf die Wirtschaft zubewegt. So werden in der Veröffentlichung „Der Mindestlohn wirkt“ Zugeständnisse bezüglich der Dokumentation der täglichen Arbeitszeit gemacht und Klarstellungen bei der Auftraggeberhaftung in Aussicht gestellt. „Wir begrüßen diese Zugeständnisse an die Wirtschaft“, so Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz. „Sie sind ein Schritt in die richtige Richtung und zeigen, dass unsere Forderungen an die Politik, die Bedürfnisse der Unternehmer in den Blick zu nehmen, berechtigt waren.“ Künftig soll die Aufzeichnungspflicht der täglichen Arbeitszeit bereits dann entfallen, wenn der monatliche Bruttolohn über 2.000 Euro liegt. Bisher lag die Grenze bei 2.958 Euro. Dies soll aber einschränkend nur dann gelten, wenn der Lohn von über 2.000 Euro in den letzten zwölf Monaten bereits gezahlt wurde. „Auch die IHK hatte eine deutliche Reduzierung der Lohngrenze gefordert“, sagt Rössel. „Schade, dass die Politik die Chance verstreichen lässt, auch gleich die zeitlichen Vorgaben zu entzerren.“ Erfreulich sei dagegen die Ankündigung des Arbeitsministeriums, die Aufzeichnungspflichten für mitarbeitende Familienangehörige streichen zu wollen. In Aussicht gestellt wurden zudem Nachbesserungen bei der vonseiten der Wirtschaft scharf kritisierten Auftraggeberhaftung. Hier soll klargestellt werden, dass von der Regelung lediglich Generalunternehmerfälle erfasst sind - also nur die Fälle, in denen sich der Unternehmer zur Erfüllung eigener vertraglicher Pflichten weiterer Unternehmer bedient. „Unseren Forderungen nach einer Abschaffung der Auftraggeberhaftung wird damit zwar nicht entsprochen“, kommentiert Rössel. „Mit der Klarstellung dürfte aber zumindest der Bürokratieaufwand durch die Versendung von Verpflichtungs- und Freistellungserklärungen eingedämmt werden.“ Der Informationsbedarf bei der Auftraggeberhaftung sei nach wie vor groß, ebenso die Unsicherheiten bei den Unternehmen. Eine Klarstellung war aus Sicht der IHK-Organisation längst überfällig. „Die Zugeständnisse der Politik an die Wirtschaft sind ein wichtiges und richtiges Zeichen. Sie gehen jedoch noch nicht weit genug“, so Rössel. „Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, in denen die Rekrutierung und Bindung von Nachwuchskräften an Unternehmen ein großes Thema ist, sollten die Möglichkeiten der Unternehmer nicht unnötig erschwert werden. Wir setzen uns deshalb weiter für Gesetzeskorrekturen im Sinne unserer Unternehmer ein.“

Pressemitteilung

Industrie- und Handelskammer Koblenz

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