CDU Frauen-Union Kreisverband Ahrweiler
Fragen und Antworten zur Mütterrente
Ahrweiler. In einer kleinen Runde ging es bei der Frauen-Union des Kreisverbandes, mit ihrer Vorsitzenden Heike Krämer-Resch, um Fragen und Antworten über die Mütterrente.
Die Mütterrente steht Müttern zu, die ein vor dem 1. Januar 1992 geborenes Kind erzogen haben. Dafür wird künftig ein weiteres Beitragsjahr berücksichtigt. Ab dem 1. Juli 2014 zahlt die Rentenversicherung dafür 28,61 Euro monatlich im Westen und 26,39 Euro im Osten. Die Mütterrente steht derjenigen zu, für die die Kindererziehung auf dem Rentenkonto gespeichert ist - in bestimmten Fällen auch dem Vater des Kindes.
Muss die Mütterrente beantragt werden?
Wer schon Rente vor dem 1. Juli 2014 bezieht, muss keinen neuen Antrag stellen. Die Rente wird automatisch erhöht. Gleiches trifft auf alle zu, die noch keine Rente erhalten, jedoch bereits Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung geltend gemacht haben. Die neue Rechtslage wird automatisch berücksichtigt.
Wer bereits eine Rente bezieht, bei der Kindererziehungszeiten für ein vor 1992 geborenes Kind berücksichtigt wurden, erhält die Mütterrente ohne Antrag. „Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine kostenlose Beratung an. Sie ist die Woche über auch abends noch unter einer Gratis-Hotline telefonisch erreichbar: (08 00) 10 00 48 00. Auch Sozialverbände und Gewerkschaften unterhalten Beratungsstellen für ihre Mitglieder. Professionelle Hilfe vor allem bei schwierigen Problemen bieten auch Rentenberater sowie spezialisierte Rechtsanwälte‘‘, so die Kreisvorsitzende der Frauen-Union, Heike Krämer-Resch.
Trotz der zum 1. Juli 2014 vorgesehenen Erhöhung hängt die Mütterrente weiterhin davon ab, wann das Kind wo geboren ist. Wie viel von der zusätzlichen Mütterrente unterm Strich übrig bleibt, kann aber sehr unterschiedlich sein. Sie ist nämlich grundsätzlich genauso steuer- und beitragspflichtig wie das übrige Renteneinkommen auch. Die Mütterrente wird außerdem mit der Hinterbliebenenrente und der Grundsicherung verrechnet. In bestimmten Fällen schmilzt die zusätzliche Mütterrente sogar auf null. Das gilt auch dann, wenn die Eltern während der Babyphasen weiter gearbeitet und in dieser Zeit den Höchstbeitrag zur Rentenversicherung gezahlt haben. Wer allerdings schon in Rente ist, erhält die zusätzliche Mütterrente pauschal. Sie wird nicht wegen einer möglichen Beschäftigung während der Erziehungszeit gekürzt.
Wird die Mütterrente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet?
Ja, die Mütterrente wird, wie jedes
Einkommen, auf die Grundsicherung im Alter angerechnet.
Kann man auch Mütterrente bekommen, wenn man gar nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist?
Auch dann, denn auch, wer nie selbst in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, erwirbt mit fünf Jahren Kindererziehungszeit einen eigenen Anspruch. Das ist bei zwei Kindern (nach dem 31. Dezember 1991 geboren) der Fall. Dafür schreibt die Rentenversicherung auf Antrag zweimal drei Beitragsjahre gut.
Ab dem 1. Juli erhalten auch Mütter (oder ggf. die Väter) mit drei oder vier vor 1992 geborenen Kindern erstmals diesen Anspruch. Denn pro Kind werden dann zwei Beitragsjahre für die Erziehung anerkannt. Eine Mutter kann so auf Antrag eine monatliche Rente von aktuell 171,66 Euro bekommen.
Wirkt sich die Mütterrente beim Versorgungsausgleich aus?
Das ist möglich, wenn die Mütterrente etwa die Rente der geschiedenen Frau erhöht. Wenn mindestens einer der früheren Partner bereits eine Rente bezieht oder in den nächsten sechs Monaten erwartet, können er oder sie beim Familiengericht einen Antrag auf Neuberechnung des Versorgungsausgleichs stellen. Es empfiehlt sich aber, vorher die tatsächlichen Auswirkungen prüfen zu lassen. Weitere Informationen unter: www.cdu-fu-kreis-aw.de
Pressemitteilung
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