Allgemeine Berichte | 11.10.2013

Kreisverwaltung Ahrweiler

Holzstapel an Flüssen und Bächen wegräumen

Gewässerschutz: Bei losen Lagerstätten gelten Mindestabstände - Nach Starkregen können Bachrohre verstopfen

Kreis Ahrweiler. Holzstapel, Gartenabfälle, Erdanschüttungen und andere lose Ablagerungen sind in der Nähe von Flüssen und Bächen nicht erlaubt. Solche Lagerstätten bergen die Gefahr, bei Hochwasser oder Starkregen in die Gewässer gespült zu werden und dort Schäden zu verursachen. Die Kreisverwaltung Ahrweiler nennt Einzelheiten.

Wer solche Lagerstätten errichtet, muss Mindestabstände zu den Fließgewässern einhalten. Bei Gewässern I. und II. Ordnung - im Kreis Ahrweiler sind das der Rhein und die Ahr - gelten 40 Meter. Bei Gewässern III. Ordnung - das sind alle weiteren Fließgewässer - müssen zehn Meter Abstand eingehalten werden.

Wer diese Mindestabstände unterschreitet, braucht eine wasserrechtliche Genehmigung. Die Kreisverwaltung als Untere Wasserbehörde kann diese Genehmigung jedoch nur erteilen, wenn durch die Lagerstätten keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls oder erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für andere Grundstücke zu erwarten sind.

Bei losen Lagerstätten kann keine Genehmigung in Aussicht gestellt werden. Es besteht nämlich die Gefahr, dass diese Gegenstände weggeschwemmt werden und so Abflusshindernisse darstellen, weil sie sich vor Brücken verkeilen oder Bachrohre verstopfen. Bei Starkregen kann dies zu Überschwemmungen führen.

Die Kreisverwaltung rät daher, bestehende Lagerstätten im 40- beziehungsweise Zehn-Meter-Bereich vollständig zu räumen. Das dient dem Hochwasserschutz und vermeidet kostenpflichtige gewässeraufsichtliche Verfahren gegen die Gewässeranlieger.

Ein Tipp zu Grünabfällen, die jetzt im Herbst verstärkt anfallen: Die gehören in die braune Biotonne oder auf den eigenen Komposthaufen. Größere Mengen werden kostenlos bei den Grüngutsammlungen des Abfallwirtschaftsbetriebs Kreis Ahrweiler (AWB) mitgenommen. Zusätzlich können Grün- und Gartenabfälle aus privaten Haushalten kostenlos abgegeben werden beim Abfallwirtschaftszentrum „Auf dem Scheid“ in Niederzissen, der Umladestation in Leimbach bei Adenau und dem Wertstoffzentrum Remagen-Kripp. Darüber hinaus gibt es in einzelnen Orten Sammelstellen für Grünschnitt.

Pressemitteilung

der Kreisverwaltung Ahrweiler

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