Politik | 20.10.2014

Fahrgastrechte im Ahrkreis

Mangelhafte Verkehrsleistungen bleiben folgenlos

Kreis Ahrweiler. Kommt im Kreis Ahrweiler ein Bus zu spät oder gar nicht, ist er nicht korrekt beschildert oder gibt es sonstige Mängel in der Verkehrsbedienung - all dies bleibt weiterhin folgenlos. Erneut fand ein Vorstoß der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag keine Mehrheit, für solche Fälle im Interesse der Fahrgäste Strafgelder festzusetzen. Je nach Schwere des Mangels hätten die bedienenden Verkehrsunternehmen dann zukünftig in die Tasche greifen und zahlen müssen. „Auch in den kommenden Jahren bleibt dem Kreis bei noch so berechtigten Kundenbeschwerden nur der pflichtgemäß erhobene Zeigefinger. Wirklich durchsetzen kann er weder Pünktlichkeit der Busse noch andere Qualitätsstandards. Für einen verantwortlichen Träger des öffentlichen Nahverkehrs ist das entschieden zu wenig“, bedauert Fraktionssprecher Wolfgang Schlagwein. „Selbst erhebliche Verspätungen oder der komplette Ausfall eines Busses bleiben folgenlos. Für unsere Nachbarlandkreise sind solche Strafgelder im Interesse der Fahrgäste dagegen bereits übliche Praxis.“ Auch dieser Hinweis auf die Nachbarn half im Kreistag wenig: „Die Fahrgastrechte bleiben auf der Strecke. In gewisser Weise zeigt sich der Ahrkreis auf seine Weise sogar konsequent: Wer keine Vorstellungen von seinem ÖPNV hat, braucht auch keine Instrumente, sie durchzusetzen“, so Die Grünen.

Wolfgang Schlagwein,

Fraktionssprecher B‘90/

Die Grünen im Kreistag Ahrweiler

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