Allgemeine Berichte | 10.02.2015

SBR-Vizepräsident Walter Desch fordert Aussetzung - Vereine sind verunsichert

Mindestlohngesetz: „Aber bitte nicht für den Sport!“

Koblenz. Der Vizepräsident des Sportbundes Rheinland (SBR), Walter Desch, fordert die Aussetzung des Mindestlohngesetzes für den organisierten Sport. Die Durchführungsbestimmungen des Gesetzes seien „völlig überzogen und realitätsfern“, sie stünden im eklatanten Widerspruch zum Wesen des Ehrenamtes, so wie es in 3250 Vereinen des Sportbundes Rheinland vorbildlich gelebt werde. Sportvereine dürften schließlich nicht als klassische Arbeitgeber angesehen werden. Als Beispiel führt Desch auch in seiner Funktion als Präsident des Fußballverbandes Rheinland die Situation der Vertragsamateure an, in der Regel Spieler von der Bezirksliga bis hin zur Oberliga. Diese werden von den Vereinen mit jeweils 250 Euro „entlohnt“. „Rechnet man den tatsächlichen Aufwand, den die Spieler haben, so kommen sie bei diesem Satz auf einen Stundenlohn weit unter 8,50 Euro“, so Desch. Dieser Verdienst diene nicht dem Lebensunterhalt, er sei lediglich ein „Zubrot“, mit dem der tatsächliche Einsatz des Spielers in keiner Weise finanziell angemessen erfasst sei. Diese Auffassung habe er auch dem Bundesarbeitsministerium in einem längeren Gespräch mitgeteilt und gleichzeitig konkrete Vorschläge zum Umgang mit Vertragsamateuren im Fußball unterbreitet. Das Ministerium wolle, so Desch, Ende des Monats Klarstellungen zum Thema Mindestlohn und Ehrenamt im Sport bekannt geben. Nach Meinung von SBR-Geschäftsführer Martin Weinitschke ist vor allem der bürokratische Aufwand, der durch das Mindestlohngesetz versursacht wird, für die Sportvereine nicht leistbar. Danach besteht für alle Mitarbeiter, angefangen vom Platzwart bis zum Übungsleiter, die unter 2958 Euro brutto im Monat verdienen, eine sogenannte „Dokumentationspflicht“ ihrer Tätigkeit. „Ein Übungsleiter hält nicht nur seine Übungsstunde ab, er begleitet seine Schützlinge auch zu Auftritten und Wettkämpfen“, sagt Weinitschke. Ebenso wie der Vertragsamateur arbeite der Übungsleiter „unter dem Marktpreis“. Der zusätzliche Regelungsbedarf, der durch das Gesetz entstehe, sei weder für den Vereinsangestellten noch für den Vorstand zu stemmen. Nach Aussagen von Desch und Weinitschke ist die Verunsicherung der Vereine in Bezug auf das Mindestlohngesetz groß. So erreicht die Management-Akademie des Sportbundes Rheinland täglich mehrere Anfragen in dieser Sache. Für welche Beschäftigten gilt das Mindestlohngesetz? Wie muss der Verein die Arbeitszeiten dokumentieren? Welche Spieler fallen ab welcher Summe unter das Mindestlohngesetz? Die sind nur einige Fragen, die den Vereinen auf den Nägeln brennen. Dazu die Leiterin der Management-Akademie, Barbara Berg: „Mit der Einführung des Mindestlohngesetzes in seiner jetzigen Form kommt auf den Vereinssport ein weiteres Bürokratiemonster zu, welches das Ehrenamt nicht unbedingt attraktiver macht.“ Fragen zum Mindestlohngesetz beantwortet der Sportbund Rheinland unter Telefon (02 61) 13 51 45 oder über E-Mail: barbara.berg@sportbund-rheiland.de.

Pressemitteilung

Sportbund Rheinland

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Bildergalerien
Dauerauftrag
Anzeige Monte Mare Firmenlauf
Stellenanzeige kaufmännische Sachbearbeitung
    Garten- und Landschaftsbauer / Mitarbeiter Grünpflege (m/w/d) gesucht
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0354#
Stellenanzeige - Dauerauftrag 2026
Weinblütenfest Mayschoß
Empfohlene Artikel
6

Wehr. Der DRK-Blutspendedienst führt am 25. Juni 2026 von 17:00 bis 20:00 Uhr in Wehr, Römerhalle, einen Blutspendetermin durch.

Weiterlesen

Das Bild zeigt die Sänger des MGV „Cäcilia“ Weibern mit ihren Ehefrauen vor dem Regensburger Dom.
19

Niederbayern. Vier erlebnisreiche und harmonische Tage verbrachten die Sänger des MGV „Cäcilia“ Weibern gemeinsam mit ihren Ehefrauen in Niederbayern. Vom 11. bis 14. Juni folgten sie der Einladung ihres Sangesbruders Peter Hilger, der für die Reise ein abwechslungsreiches und kulturell anspruchsvolles Programm zusammengestellt hatte.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Blick in die St.-Pius-Straße in Bachem.  Foto: ROB
1098

In der Kreisstadt wird die Geschwindigkeit kontrolliert:

Ab 15.06.: Blitzer in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten plant die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 15. Juni bis 21. Juni in der Kalenderwoche 25 Geschwindigkeitskontrollen in den Stadtteilen Lohrsdorf und Bachem. Die Messungen sind in der Sinziger Straße in Lohrsdorf sowie in der St.-Pius-Straße in Bachem vorgesehen.

Weiterlesen

Symbolbild. Foto: Jochen Tack / Polizei NRW
2771

Bad Marienberg. Am 13.06.2026 gegen 22:31 Uhr kam es im Bereich des Parkhauses in der Albrechtstraße in Bad Marienberg zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurde ein Pärchen von einer bislang unbekannten Personengruppe angegriffen. Die Gruppe soll aus mehreren Personen, nach ersten Erkenntnissen etwa acht jungen Männern, bestanden haben.

Weiterlesen

Bei der 45. Auflage des Deichstadtfestes warten wieder zahlreiche Acts darauf, für gute Unterhaltung zu sorgen.
81

Neuwieder feiern vom 9. bis 12. Juli wieder ihr Deichstadtfest

Vier Tage Festival-Feeling mitten in der City

Neuwied. Wenn das Gefühl, nachhause zu kommen, vier Tage lang auf jede Menge gute Mucke auf gleich fünf Bühnen trifft, kann das nur eines bedeuten: Es ist wieder Deichstadtfest-Zeit! Denn von Donnerstag bis Sonntag, 9. bis 12. Juli, feiert Neuwied mitten im Herzen der Innenstadt sein kostenfreies Musikfestival.

Weiterlesen