Allgemeine Berichte | 02.02.2014, 14:30 Uhr

Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Ahrweiler e.V.

Neue Satzung für die Kindertagespflege

Ab sofort besteht ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Betreuungsform

Die Kindertagespflegepersonen zeigten sich über die positiven Veränderungen sehr erfreut. privat

Kreis Ahrweiler. Mitte Januar traf sich der Arbeitskreis der Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter) aus dem Kreis Ahrweiler im Familientreff des Deutschen Kinderschutzbunds Kreisverband Ahrweiler e.V. zum ersten Treffen im Jahr. Diese regelmäßig stattfindenden Termine ermöglichen ein gegenseitiges Kennenlernen, den fachlichen und kollegialen Austausch und dienen dem regelmäßigen Kontakt zur Fachberatung und Leiterin der Tagespflegebörse, Karin Drewlani.

Ein Hauptthema des Treffens war die neue Satzung des Landkreises Ahrweiler über die Durchführung der Kindertagespflege, die im Januar 2014 in Kraft getreten ist. Vor dem Hintergrund des seit 1. August 2013 gültigen Rechtsanspruches auf frühkindliche Förderung für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, der unabhängig von einer Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern besteht, war eine Aktualisierung der bisherigen Satzung notwendig geworden. Ab sofort haben die Erziehungsberechtigten auch ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der bevorzugten Betreuungsform, die Eltern können also zwischen Kita, Krippe oder Kindertagespflege die für ihr Kind am besten geeignete Betreuung wählen unter der Voraussetzung, dass es dort einen freien Platz gibt. Dass gleichzeitig die „Laufende Geldleistung“, also die Bezahlung der Tagesmütter, angehoben wurde, sichert den Kindertagespflegepersonen nun eine tragfähige Basis für ihre Betreuungsarbeit.

Die Kindertagespflegepersonen zeigten sich über die positiven Veränderungen sehr erfreut und begrüßten ausdrücklich die Festschreibung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern in der neuen Satzung. Denn damit kann nun auch dem Wunsch der Eltern bezüglich der Betreuung durch eine Tagesmutter in einem familiären Umfeld und überschaubaren Rahmen in einer kleinen Kindergruppe entsprochen werden. Die Tagesmütter sind zuversichtlich, dass sich die Kindertagespflege auf der Grundlage der neuen Satzung dauerhaft als planungssichere, qualifizierte Alternative im Spektrum der verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten im Kreis Ahrweiler etablieren wird. Diese positive Perspektive stellt eine wichtige Grundlage der täglichen Betreuungsarbeit der motivierten, engagierten und zuverlässigen Tagespflegepersonen dar, die sich für ihre anspruchsvolle Aufgabe selbstverständlich auch regelmäßig fort- und weiterbilden. Neben den Spiel- und Arbeitskreisen bietet die Tagespflegebörse des Kinderschutzbundes in Kooperation mit dem Kreisjugendamt in diesem Jahr deshalb zusätzlich auch eine tätigkeitsbegleitende Weiterbildung zum Thema „Kollegiale Beratung“ im Umfang von 24 Unterrichtsstunden an. Um dem Bedarf an Tagespflegepersonen im Kreis gerecht zu werden, wird außerdem Mitte Februar ein weiterer Qualifizierungskurs für neue Tagesmütter und -väter starten.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.kinderschutzbund-ahrweiler.de, unter Tel. (0 26 41) 7 97 98 oder Tel. (0 26 33) 4 75 29 51 sowie unter info@kinderschutzbund-ahrweiler.de.

Die Kindertagespflegepersonen zeigten sich über die positiven Veränderungen sehr erfreut. Foto: privat

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