Termine | 02.04.2015

Kooperatives Bildungswerk Burgbrohl

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Burgbrohl-Weiler. Die medizinischen Einflussmöglichkeiten auf Sterben und Tod erweisen sich zunehmend auch als eine Herausforderung für das Recht. Grundsätzlich gibt es für Patienten keinen Behandlungszwang, aber auch kein Recht auf aktive Sterbehilfe. Was aber ist, wenn ein Patient im Krankheitsfall oder im Alter keine selbstständige Entscheidung mehr treffen kann? Keinesfalls sind Ehegatten oder Lebenspartner automatisch ermächtigt, im Namen des Betroffenen zu sprechen. Im Vortrag wird erläutert, welche Vorsorge man für solche Situationen treffen kann, die für Angehörige und behandelnden Ärzte eine Hilfe sind. Entscheiden Sie selbst, wer über Sie entscheiden soll! Dauer: ca. 1,5 Stunden; Termin: Freitag, 17. April, 19.30 Uhr; Ort:St. Vitus Seniorenzentrum, Burgbrohl-Weiler; Leitung:Lothar Mille; Gebühr:keine; Veranstalter: Kooperatives Bildungswerk Burgbrohl; Anmeldung: Maria Gromke (02636) 33 59, Frau Fickler (02636) 92 92 71, Käthe Jäger (02636) 29 39.

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