Allgemeine Berichte | 18.05.2013

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Rentenversicherung bescheinigt Rentenhöhe

Wichtig für Steuererklärung von Rentnern

Region. Der 31. Mai ist auch in diesem Jahr wieder ein wichtiger Termin für viele Rentner. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch sie ihre Steuererklärung für das Jahr 2012 beim Finanzamt abgeben. Die Deutsche RentenversicherungRheinland-Pfalz bescheinigt ihren Rentner dazu auf Wunsch die Höhe der Rente. Das Finanzamt benötigt für die Einkommensteuerklärung der Rentner die Anlage R (Renten und andere Leistungen). Darin ist die tatsächlich erhaltene Bruttorente des Jahres 2012 einzutragen. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können in der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben werden. Die Rentenversicherung bescheinigt diese Angaben und er-leichtert so das Ausfüllen. Ein Anruf unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 100048 016 genügt, und die Bescheinigung wird per Post zugesandt. Auch im Internet können unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de („Services Online-Dienste Versicherungsunterlagen anfordern und einsehen“) bestellt werden. Viele Rentner müssen übrigens auch weiterhin keine Steuern zahlen. Hat die Rente beispielsweise im Jahr 2012 begonnen, fallen erst Steuern an, wenn die Bruttorente höher als rund 15.120 Euro jährlich ist (bei Verheirateten rund 30.240 Euro jährlich) oder wenn zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden. Die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ gibt einen verständlichen Überblick zum Thema. Sie ist kostenlos und kann angefordert werden bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Öffentlichkeitsarbeit, 67340 Speyer, Tel. (0 62 32) 17 20 34, Fax (0 62 32) 17 28 44, E-Mail presse@drv-rlp.de). Unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de kann die Broschüre heruntergeladen werden. Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz in Speyer, Eichendorffstraße 4 - 6. Auskünfte zu konkreten steuerlichen Fragen können und dürfen nur die Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben.

Pressemitteilung der

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

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