Allgemeine Berichte | 23.02.2015, 14:58 Uhr

Das Tierheim Remagen informiert

Über den korrekten Umgang mit Fundtieren

Remagen/Kreis Ahrweiler. In letzter Zeit häufen sich in den sozialen Netzwerken und Kleinanzeigen im Internet die Meldungen über gefundene oder vermisste Tiere. Kanäle wie diese können zwar zusätzlich genutzt werden, dürfen aber keinesfalls den offiziellen Weg über das örtliche Tierheim ersetzen. Fundtiere gelten vor dem Gesetz als Fundsache und müssen den zuständigen Behörden, in der Regel dem Fundamt, gemeldet werden. Das Amt kann diese Aufgabe vertraglich an Dritte übertragen. Im Kreis Ahrweiler übernimmt das Tierheim Remagen diese Aufgabe und darf daher nicht außen vorgelassen werden. Fundtiere müssen also in jedem Fall dem Tierheim gemeldet werden. Dies kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Wer ein Tier gefunden hat...

Wer ein Tier gefunden hat, übermittelt bitte alle relevanten Daten zum Tier, gegebenenfalls mit Foto, sowie die eigenen Kontaktdaten inklusive einer Telefonnummer, unter der der Finder erreichbar ist, ans Tierheim. Jeder, der ein Tier gefunden hat, sollte daran denken, dass es Menschen gibt, die ihr Tier verzweifelt suchen. Nicht jeder ist hierbei „online“ unterwegs, meldet sich jedoch immer im Tierheim oder anderen Tierschutzvereinen in der Region, die eng miteinander vernetzt zusammenarbeiten. Gleiches gilt für all jene, die ihr Tier vermissen. Nur, wenn Fund- und Vermisstenanzeige an einer Stelle zusammenlaufen, kann es zu einer erfolgreichen Rückführung kommen. Dies sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Chip und Registrierung verantwortungsvoller Tierhalter bei eigens dafür ins Leben gerufenen Institutionen wie Tasso oder Shelta helfen nur, wenn der Chip ausgelesen und die Registrierung abgefragt wird. Dies kann im Tierheim erfolgen oder auch bei einem Tierarzt.

Fundtiere ins Tierheim bringen

Fundtiere, die nicht eine kurze Weile beim Finder verbleiben können, können ins Tierheim gebracht oder durch das Tierheim beim Finder abgeholt werden. Außerhalb der Erreichbarkeit des Tierheims kann man sich an die zuständige Polizeidienststelle wenden. Die Polizei verständigt dann den Notfallfahrer, der zu jeder Zeit ausrückt, um das Fundtier abzuholen. Mit der Meldung an das Tierheim ist der wichtigste Schritt zu einer erfolgreichen Rückführung getan. Die Weitergabe der Fund- und Vermisstenanzeige an andere Tierschutzvereine und -organisationen im Kreisgebiet (beispielsweise Katzenschutzfreunde Rhein-Ahr-Eifel und Katzenschutzverein Bad Neuenahr-Ahrweiler) wird selbstverständlich durch das Tierheim übernommen.

Noch ein Hinweis

In den entsprechenden Beiträgen in sozialen Netzwerken wird häufig erwähnt, dass das Tier im Fall, dass sich kein Besitzer findet, gerne bleiben darf. Dazu sollte man wissen, dass das Eigentumsrecht erst nach frühestens einem halben Jahr an den Finder übergeht. Solange kann ein Besitzer sein Tier zurückfordern, und es muss auch herausgegeben werden. Sollte ein Besitzer gefunden werden und die gesetzlichen Vorgaben zur Anzeige von Fundtieren nicht eingehalten worden sein, kann dies als Diebstahl angesehen werden und eine Anzeige zur Folge haben. Mit einer Fundtieranzeige an das Tierheim Remagen hingegen erfüllt man die gesetzlichen Vorgaben und ist damit als Finder auf der sicheren Seite. Es sollte beachtet werden, dass diese Regelungen nicht für den Fund von Wildtieren gelten. Diese unterliegen anderen Richtlinien. Hierzu kann man sich auf der Homepage des Tierheims informieren. Der Wildtierfund sollte dort gemeldet werden. Dort hilft man den Findern von Wildtieren bezüglich des weiteren Vorgehens gerne weiter.

Kontakt

Das Tierheim Remagen und der Tierschutzverein Remagen und Umgebung e.V., Blankertshohl 25, 53424 Remagen sind erreichbar unter Tel. (0 26 42) 2 16 00. Die Homepage kann unter www.tierheim-remagen.de aufgerufen werden. -AB-

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