Politik | 03.12.2013

Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz

Unzulässige Videoüberwachung im Wald

Rheinland-Pfalz. Jäger setzen gegenwärtig im Wald vermehrt Wildkameras ein, um das Wildvorkommen zu erfassen. Die Aufzeichnung wird durch Bewegungsmelder ausgelöst, die nicht zwischen Mensch und Wild unterscheiden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz (LfD) sieht laut Pressemitteilung (www.datenschutz.rlp.de) den Einsatz von Wildkameras durch Privatpersonen, vornehmlich im Wald, mit dem Datenschutzrecht als unvereinbar an. Es handle sich um eine Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen, die nach § 6 b Bundesdatenschutzgesetz nur sehr eingeschränkt zulässig ist. Das Waldgesetz vermittle der Bevölkerung ein freies Betretensrecht des Waldes zum Zwecke der Erholung. Waldbesucher sollen in der freien Natur unbeobachtet sein. Das verfassungsmäßige Recht der Waldbesucher auf informationelle Selbstbestimmung müsse daher Vorrang haben.

Pressemitteilung

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