Abend zum Thema rechtliche Vertretung
Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung
Ahrweiler. „Sich dann entscheiden, wenn man sich noch entscheiden kann“. Wie kann man Vorsorge für den Fall treffen, dass man selbst seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann? Ein Unfall kann ein Koma und eine Krankheit einen Schlaganfall auslösen. Schnell ist ein Mensch, ob Jung ob Alt, in der Situation, dass er seine Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Wer aber kümmert sich dann um die persönlichen, rechtlichen und finanziellen Dinge? Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Ehepartner, Eltern oder Kinder dies automatisch übernehmen dürfen. Deshalb sollte jedermann für diesen Fall Vorsorge treffen. Ralph Seeger vom SKFM - katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. - berät zusammen mit Rechtsanwalt David Schnöger aus Bad Neuenahr über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge wie Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Die kostenlose Informationsveranstaltung findet am Dienstag, 23. April, von 18 bis 20 Uhr in den Räumen der katholischen Familienbildungsstätte im Mehrgenerationenhaus Bad Neuenahr-Ahrweiler, Weststraße 6, in der 3. Etage statt.
Anmeldungen bei der katholischen Familienbildungsstätte; Tel.: (0 26 41) 27 0 39 oder SKFM - katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.; Tel.: (0 26 41) 20 12 78.
