Finanzämter informieren
Was für die Steuererklärung zu beachten ist
Region. Die getrennte Veranlagung heißt ab 2013 „Einzelveranlagung“. Neu ist auch, dass die Entscheidung zur Veranlagungsart ab 2013 grundsätzlich bereits mit der Einreichung der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt bindend wird. Bei Einzelveranlagung kann jeder Ehegatte nur noch die Kosten absetzen, die er auch getragen hat. Sofern beide einig sind, können die Kosten aber auch je zur Hälfte aufgeteilt werden. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten die gleichen Regelungen wie bei Ehepaaren.
Stärkung des Ehrenamts
Der Freibetrag bei der sog. Übungsleiterpauschale (z.B. für die Arbeit als Trainer oder Betreuer) ist 2013 von 2.100 Euro auf 2.400 Euro und die „Ehrenamtspauschale“ (z.B. für Vereinsvorstände) von 500 Euro auf 720 Euro angehoben worden.
Prozesskosten nur noch in extremen Ausnahmefällen absetzbar
Nur wenn durch einen Prozess eine Gefahr für die eigene Existenzgrundlage abgewendet werden kann, können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Kosten eines Scheidungsprozesses können daher nicht mehr abgesetzt werden.
Elektronische Ausfüllhilfe für Steuererklärung
Ein Großteil der Daten (u.a. Lohndaten, Beiträge zu Kranken-, Pflege und Rentenversicherung), die für die Steuererklärung benötigt werden, können nun elektronisch abgerufen werden. Um diesen „Belegabruf“ nutzen zu können, muss man sich mit seiner Steueridentifikationsnummer im ELSTER-Online-Portal unter www.elster.de registrieren. Die aktuelle ELSTER-CD zur elektronischen Erstellung der Steuererklärung ist Ende Februar in allen Finanzämtern oder unter www.elster.de (hier unter: ElsterFormular) kostenlos erhältlich. Vordrucke für die Steuererklärung des Jahres 2013 liegen in allen Finanzämtern und den Bürgerbüros aus.
Pressemitteilung
Oberfinanzdirektion Koblenz
