Verein „Ja zum Nürburgring“ fordert von Brüssel den sofortigen Stopp des Bieterverfahrens
Wieder Ärger in der „Grünen Hölle“
Insolvenzverwalter weisen die Vorwürfe zurück und wollen noch im ersten Quartal einen Käufer präsentieren
Nürburg. Das Ende des europaweiten Bieterverfahrens zum Verkauf des insolventen Nürburgrings rückt langsam, aber sicher näher. Kurz vor Toresschluss sorgt der Verein „Ja zum Nürburgring“ noch einmal für Aufregung rund um die legendäre Eifel-Rennstrecke, indem sie versucht, den Verkauf in letzter Sekunde zu verhindern. Die Vereinigung überwiegend namhafter Motorsportler fordert den sofortigen Stopp des ihrer Ansicht nach rechtsfehlerhaften Bieterverfahrens, um eine gemeinwohlorientierte Zukunft der legendären Rennstrecke zu sichern. Deshalb hat der Verein rund um den gealterten, aber immer noch überaus rüstigen, wortgewaltigen und engagierten ADAC-Ehrenpräsidenten Otto Flimm (82) jüngst Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen das Bieterverfahren eingelegt. Das kam bei den Sanierern der insolventen Eifel-Rennstrecke überhaupt nicht gut an. Sie werfen ihrerseits ihren Kritikern vor, mit falschen Behauptungen Ängste zu schüren. „Das Ganze ist eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit“, sagte Sanierungsgeschäftsführer Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt bei einer Pressekonferenz in Koblenz. Der Verkaufsprozess sei ohnehin schon kompliziert genug, deshalb könne man auf solche „Störfeuer“ getrost verzichten.
„Nebelkerzen“ verschleiern Sachverhalt
Bei den Vorwürfen handle es sich ohnehin lediglich um „Nebelkerzen“, die den wahren Sachverhalt verschleierten. Der Verkauf des Rings sei nämlich angesichts der vertrackten Situation absolut zwingend, in allen Details mit der Europäischen Kommission abgeklärt und könne nicht einfach so per Dekret gestoppt werden. Selbstverständlich werde man sämtliche vorgebrachten Einwände juristisch prüfen, obwohl Schmidt diese auf den ersten Blick als nicht stichhaltig abqualifizierte. Das Verfahren sei ohnehin inzwischen in der entscheidenden Phase, noch im ersten Quartal dieses Jahres wolle man einen Käufer präsentieren. Offensichtlich prallen hier zwei völlig gegensätzliche Einschätzungen der Situation aufeinander. Der Verein ist nämlich der Ansicht, der Verkauf könne durchaus ohne negative Folgen gestoppt werden. Er wirft den Insolvenzverwaltern vor, sie würden Bieter bevorzugen, die Gesamtangebote auf die Sportstätte zusammen mit den Hotellerie- und Freizeitanlagen abgäben. Der künftige Investor könne so den Gesamtkomplex zu einem Bruchteil der tatsächlich geflossenen staatlichen Beihilfen fortführen, und das ohne Altlasten, aber einschließlich des natürlichen Monopols der „Grünen Hölle“. Dadurch würden die wegen der Beihilfen eingetretenen Wettbewerbsverzerrungen weiter zementiert und die Beihilfenproblematik sogar noch verschärft, erläuterte der Anwalt des Vereins, Dr. Dieter Frey aus Köln. „Bieter, die nur die Rennstrecke erwerben wollen, werden nach unserer Ansicht diskriminiert. Der Investor muss daher damit rechnen, zur Rückzahlung der Beihilfen verpflichtet zu werden“, führt er in einer fast gleichzeitig stattfindenden, vereinseigenen Pressekonferenz im Dorint Hotel am Nürburgring aus.
Ruhe und Planungssicherheit
Die Verstöße des Veräußerungsprozesses gegen die europäischen Regeln verhinderten nach Ansicht des Vereins, dass der Nürburgring in eine sichere Zukunft gehe. Der Motorsport und die Eifel-Region bräuchten aber nach den fatalen Fehlern der Vergangenheit endlich Ruhe und Planungssicherheit. „Ja zum Nürburgring“ habe sich daher gezwungen gesehen, eine erneute Beschwerde an die Europäische Kommission zu richten, um die Fehler des von den Insolvenzverwaltern betriebenen Verkaufs deutlich zu machen und die sofortige Einstellung des Bietverfahrens zu fordern. Der Verein wünsche sich eine Trennung des Freizeitparks von der Rennstrecke, die wiederum soll gemeinwohlorientiert betrieben werden. „Die Auseinandersetzung geht leider weiter“, bedauerte auch der Vorsitzende Otto Flimm. „Unsere Angebote, gemeinsam für die Sicherung des gemeinwohlorientierten Erhalts und Betriebs der Rennstrecke einzutreten, wurden ausgeschlagen.“ Nachdem das völlig überzogene Projekt „Nürburgring 2009“ die Rennstrecke unverschuldet in das finanzielle Chaos und die Nürburgring GmbH in die Insolvenz getrieben habe, könne der Verein nicht akzeptieren, dass der Ring durch weitere fatale Fehler seiner Zukunft beraubt werde, kritisierte Flimm. Deshalb habe man Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) bereits in einem Schreiben über zentrale beihilfenrechtliche Probleme des Bietverfahrens informiert. „Dieses Schreiben blieb leider unbeantwortet, sodass nun der erneute Gang nach Brüssel notwendig wurde“, konstatiert Flimm, nach dem eine Straße direkt am Nürburgring benannt wurde.
Wettbewerbswidriger Vorteil bleibt bestehen
So bewirke die Übertragung des integrierten Betriebs der Rennstrecke sowie der Hotels und Freizeitanlagen, dass der wettbewerbswidrige Vorteil möglicherweise einem privaten Investor zugutekomme. „Diese wirtschaftliche Kontinuität soll durch das europäische Beihilfenrecht gerade ausgeschlossen werden“, resümierte Rechtsanwalt Frey. „Dieses Vorgehen lässt die mit Beihilfen geschaffenen Wettbewerbsvorteile bestehen. Das öffentliche Eigentum wird lediglich in die Hände eines privaten Investors gegeben - nur dass nach dem Verkauf der private Investor von den Beihilfen profitiert und als übermächtiger Konkurrent die ganz unterschiedlichen Wirtschaftsaktivitäten unter der weltbekannten Marke Nürburgring fortführt.“ Diese dem Beihilfenrecht widersprechende Zielsetzung zeige sich auch deutlich in den Ausschreibungsunterlagen: Dem Investor werde darin ein „Neuanfang ohne Altlasten“ versprochen. Nicht nur der Betrieb der gesamten Infrastruktur am Nürburgring mit einem gemeinsamen Management und einer zentralen Verwaltung werde dem Investor schmackhaft gemacht, sondern es würden auch die „Synergien“ von Übernachtungs- und Gastronomieformaten, den Veranstaltungsstätten sowie der Rennstrecke angepriesen. „Damit werden doch Kopplungsgeschäften auf Kosten des Sports und der regionalen Wirtschaft Tür und Tor geöffnet“, gab sich Flimm entsetzt.
Substanzlose Angebote werden nicht ausgeschlossen
Darüber hinaus zeige das bekannte Beispiel „La Tene Capital“, dass sich Bieter durch die Abgabe substanzloser Gesamtangebote den Zugang zum virtuellen Datenraum erschleichen könnten. Gleichzeitig beschränkten die Insolvenzverwalter die Zahl der Bieter, die überhaupt Zugang zum Datenraum erhielten. Für den Zugang sei offensichtlich die Höhe des Angebots entscheidend. Gesamtangebote, die zwangsläufig über Angeboten liegen, die nur die Rennstrecke betreffen, würden dadurch bevorzugt. Wenn dann trotz der selbst gesetzten Anforderung Angebote in dieser Verfahrensstufe nicht auf ihre Transaktionssicherheit geprüft würden, um auch Fantasieangeboten vorzubeugen, sei das Willkürpotenzial komplett. „Seriöse Bieter für die Rennstrecke, die sich zum gemeinwohlorientierten Betrieb ohne Gewinnerzielungsabsicht verpflichten, werden so immer hinter den wenigen ausgewählten Gesamtangeboten - teilweise in Fantasiehöhe - liegen. Es braucht keine Juristen, um festzustellen, dass das so nicht rechtens ist“, echauffierte sich Flimm und ergänzte: „Der Ring verträgt nur Konzepte, bei denen lediglich die Betriebskosten gedeckt und etwaige Überschüsse für die Instandsetzung der Rennstrecke sowie von Brücken und Gebäuden reserviert sind. Nur so kann er langfristig überleben.“
Natürliches Monopol mit herausragender Bedeutung
Die legendäre Rennstrecke des Nürburgrings sei schließlich ein natürliches Monopol mit herausragender Bedeutung für den Motorsport und die Menschen der Region. Das erkenne auch Wettbewerbskommissars Almunia in einem Schreiben an Ministerpräsidentin Dreyer an. Wenn europarechtlich die besondere Rolle der Rennstrecke durch ein Gesetz zur Sicherstellung des öffentlichen Zugangs zu angemessenen Entgelten geschützt werden könne, wie jüngst von der Mainzer Landesregierung verabschiedet, zeige dies auch die Notwendigkeit der Trennung der Rennstrecke von den sportfremden Wirtschaftsaktivitäten. „Trotz aller Zwistigkeiten in der Vergangenheit sind wir weiter bereit, mit der Landesregierung und den lnsolvenzverwaltern gemeinsam für eine gemeinwohlorientierte Lösung einzutreten“, sagt Otto Flimm. Doch da kann er nicht auf die Unterstützung der Sanierer hoffen. Die lehnen eine Abtrennung rundweg ab und verweisen ihrerseits auf europäisches Recht. „EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hat der Ministerpräsidentin und uns geschrieben: Es gibt kein Herausnehmen aus dem Verkaufsprozess“, stellte Schmidt klar. Was der Verein verlange, sei nicht europarechtskonform und halte den Verkaufsprozess ohnehin nicht auf.
Persönliche Haftung der Insolvenzverwalter
Sachwalter Jens Lieser ergänzte, das Verkaufsverfahren werde sich aller Voraussicht nach noch bis Mitte Februar hinziehen. „Erst dann können wir entscheiden, ob ein zuschlagsfähiges Angebot dabei ist.“ Ein Verkaufsvertrag werde ohnehin erst wirksam, wenn die EU-Kommission abschließend entschieden habe, ob Beihilfen für den Ring rechtmäßig waren, ob Beihilfen zurückgefordert werden und ob der Käufer dafür haftet. „Sonst würde niemand das Risiko eingehen, den Nürburgring zu kaufen“, sagte Lieser. Darüber hinaus verwahre man sich energisch gegen den Vorwurf, das Verfahren habe gravierende rechtliche Mängel. „Niemand hat ein größeres Interesse als wir daran, dass der Verkaufsprozess korrekt durchgeführt wird, denn im Zweifelsfall müssen wir persönlich haften.“
Demonstration bei Auftritten der Ministerpräsidentin
Frau Dreyer wird am 26. Januar, 11 Uhr in Neuwied-Feldkirchen an einem Neujahrsempfang der SPD teilnehmen. Nachmittags wird sie gemeinsam mit Frau Nahles um 16.30 Uhr in der Laacher See-Halle in Mendig erwartet. Bei beiden Veranstaltungen läuft der Verein „Ja zum Nürburgring“ zur Demonstration auf
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Rechtsanwalt Dr. Dieter Frey erläuterte die erneute Beschwerde an die Europäische Kommission.
Otto Flimm, der Vorsitzende des Vereins „Ja zum Nürburgring“, fordert den sofortigen Stopp des Bieterverfahrens.
