Amtliche Bekanntmachung
Kindergartenzweckverband Rheinbrohl/Bad Hönningen/Hammerstein
Einsichtnahme des Entwurfs der Haushaltssatzung 2027 und 2028
mit dem Haushaltsplan des Kindergartenzweckverbandes Rheinbrohl / Bad Hönningen / Hammerstein und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen
Gemäß Art. 1 Nr. 5 des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (LGVdiBakE) in Verbindung mit
§ 97 Gemeindeordnung (GemO) teilen wir mit, dass der Entwurf der Haushaltssatzung 2027 und 2028 mit dem Haushaltsplan des Kindergartenzweckverbandes Rheinbrohl / Bad Hönningen / Hammerstein zur Beschlussfassung in der Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes am 19.11.2026 vorgelegt wird.
Dieser Entwurf liegt gemäß § 97 Abs. 1. Satz 1 GemO zur Einsichtnahme vom 06.11.2026 bis zur Beschlussfassung am 19.11.2026 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Hönningen, Marktstraße 1, Finanzabteilung, Zimmer 27, 53557 Bad Hönningen, öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2027 und 2028 mit dem Haushaltsplan des Kindergartenzweckverbandes Rheinbrohl / Bad Hönningen / Hammerstein und seinen Anlagen können innerhalb der o.g. Frist durch die Einwohner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Hönningen, Marktstraße 1, Finanzabteilung, Zimmer 27, 53557 Bad Hönningen, eingereicht werden.
Bad Hönningen, 27.10.2026
Jan Ermtraud
Verbandsvorsteher