Allgemeine Berichte
15.10.2026Bekanntmachung
Gemäß § 34 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit bekannt gemacht, dass am
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Gemäß § 34 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit bekannt gemacht, dass am
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Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die Ergebnisse des Wärmeplans vorstellen und diskutieren, wie die Wärmeversorgung in unserer Region künftig klimafreundlich, sicher und bezahlbar gestaltet werden kann.
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Die Verbandsgemeinde Bad Hönningen bietet einen Bürgerfahrdienst an. Älteren und hilfsbedürftigen Menschen wird es so ermöglicht, Einrichtungen des täglichen Lebens innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Hönningen aufzusuchen.
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Gemäß § 34 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit bekannt gemacht, dass am
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Gemäß § 34 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit bekannt gemacht, dass am
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Die Ortsgemeinde Hammerstein gibt folgende Termine bekannt:
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Allen Bürgerinnen und Bürgern steht der AWO-Freizeittreff im DRK-Heim am Bad Hönninger Bärenplatz offen. Wer Lust hat, an einer gemütlichen Kaffeerunde teilzunehmen, sich zu unterhalten oder bei Karten-und Brettspielen einen geselligen Nachmittag zu verbringen, ist herzlich willkommen. Die Begegnungsstätte ist mittwochs ab 14:00 Uhr geöffnet.“PM Stadt Bad Hönningen
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Die Tage werden kürzer und es wird langsam kälter.
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Heizen mit dem regenerativen Energieträger Holz ist preiswert und schont die Umwelt. Erwerben Sie einen Sachkundenachweis für die Aufarbeitung von liegendem Holz, welcher für alle Selbstwerber verpflichtend ist !
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Die Verbandsgemeinde Bad Hönningen bietet einen Bürgerfahrdienst an. Älteren und hilfsbedürftigen Menschen wird es so ermöglicht, Einrichtungen des täglichen Lebens innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Hönningen aufzusuchen.
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Die Ortsgemeinde Hammerstein gibt folgende Termine bekannt:
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Am Sonntag, 11. Oktober 2026 findet in Bad Hönningen der Hotfoot Run 2026 mit rund 1.500 Teilnehmern statt. Aufgrund der Veranstaltung kommt es am Veranstaltungstag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr zu Verkehrsbehinderungen.
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Gemäß § 34 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit bekannt gemacht, dass am
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Während Bürgerinnen und Bürger montags bis freitags vormittags (08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) spontan und ohne Terminvereinbarung das Bad Hönninger Rathaus aufsuchen können, ist für nachmittags (dienstags: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eine Terminvereinbarung notwendig. Dies erspart Wartezeiten und ermöglicht z. B. Berufstätigen eine genaue Terminplanung.
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Das Bundesmeldegesetz enthält für die Meldebehörde klare Vorschriften, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Daten der Bürger z.B. bei der Anmeldung erhoben und dann gespeichert werden dürfen. Das Gesetz erlaubt in einigen Fällen auch die Weitergabe von Meldedaten an andere Stellen, z.B. an Kirchen, wissenschaftliche Einrichtungen, Presse und Privatpersonen. Da diese Weitergabe im Einzelfall dem...
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Die Verbandsgemeinde Bad Hönningen weist auf die den Anliegerinnen und Anliegern übertragene Reinigungspflicht an den angrenzenden Gehwegen sowie den Fahrbahnen hin. Gemäß der jeweiligen Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Hönningen und den Ortsgemeinden Hammerstein, Leutesdorf und Rheinbrohl, sind die vorgenannten Flächen von der angrenzenden Grundstückseigentümerin bzw. vom angrenzenden Grundstückeigentümer von Unkraut und sonstigen Verunreinigungen, unabhängig vom Verursacher, zu reinigen.
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