Kreiswaldbauverein Neuwied
Ausgleichsmaßnahmen im Wald
Praktische Probleme der Umsetzung
Neuwied. Die Ausweisung von Baugebieten, Maßnahmen des Straßenbaus oder ähnliches stellen Eingriffe in Natur und Landschaft dar, die durch einen naturschutzfachlichen Ausgleich kompensiert werden müssen. Gerade im waldreichen Kreis Neuwied besteht häufig eine Möglichkeit darin, diesen Ausgleich durch Umwandlung von Nadelwäldern in Laubwaldmischkulturen zu erbringen. Grundsätzlich können dabei sowohl Flächen im Besitz der Gemeinden wie auch Privatwaldflächen in ein naturschutzfachliches Ausgleichskonzept einbezogen werden. Bei der Umsetzung der naturschutzfachlichen Maßnahmen ergeben sich für die Forstbetriebe neue Perspektiven und Auflagen bei der Bewirtschaftung ihrer Waldflächen. Die Vorsitzende des Kreiswaldbauvereins Dr. Gisela Born-Siebicke konnte daher zahlreiche Waldbesitzer anlässlich einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema im Asbacher Land begrüßen.
Welche Entscheidungen bei der Durchführung von naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnehmen für einen Forstbetrieb zu treffen sind, erläuterte Johannes Müller aus Germscheid, Mitglied im Vorstand des Kreiswaldbauvereins. Der Waldbesitzer betreut seit einigen Jahren eine solche Umwandlungsmaßnahme im Asbacher Land, die in diesem Falle ausschließlich auf Privatwaldflächen erfolgt.
Fragestellungen
Wichtige Fragestellungen waren dabei unter anderem:
1) Welcher Zeitrahmen steht zur Verfügung?
- Kann die Umwandlung des Nadelwaldbestandes und die Anpflanzung von Laubholz sukzessive über mehrere Jahre hinweg erfolgen und können dadurch Erlöse aus dem Verkauf von hiebreifem Holz erzielt werden?
- Muss die Fläche sofort komplett geräumt werden und entstehen damit erhebliche Kosten für die Beseitigung der Wurzelstöcke und zur Pflanzvorbereitung?
2) Werden bei einer Räumung der Ausgleichsfläche zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Waldränder der Nachbarwaldflächen notwendig?
3) Mit welchen standortgerechten Baumarten soll der künftige Bestand begründet werden und welche naturschutzfachlichen Auflagen müssen berücksichtigt werden?
4) Wie hoch ist der Wildschadensdruck im Revier und welche Methoden des Verbiss- und Fegeschutzes für die Laubholzkultur sind geeignet, um eine Gatterung der Kulturfläche zu vermeiden?
Vorstandsmitglied Johannes Müller führte die Waldbesitzer durch die Aufforstungsfläche mit vierjährigen Buchen und Eichen. Den Besuchern fiel die weiträumige Pflanzung in großen Reihenabständen ins Auge mit einer vergleichsweise geringen Pflanzzahl von etwa 100 bis 200 Stück je Hektar. „Hier stehen teilweise weniger forstwirtschaftliche Aspekte im Vordergrund als eher die Erfüllung von Vorgaben des Artenschutzes wie die Schaffung eines Fledermauskorridors zwischen zwei Biotopräumen.“ Den Einzelschutz der Jungpflanzen zum Beispiel mit Wuchshüllen beurteilte er eher kritisch, da arbeitsintensiv bei der Pflanzung und Pflege. Die Kulturpflege erfolgte äußerst angepasst unter Einbeziehung der natürlichen Sukzession mit dem Ziel, in einem Zeitraum von ungefähr zehn Jahren einen Laubwald zu entwickeln. „Allerdings wird dieser Laubwald aufgrund der Naturschutzvorgaben ein anderes als das gewohnte Bild einer Laubholzjungkultur bieten“, so Johannes Müller.
Soweit Ausgleichsmaßnahmen auf Privatwaldflächen erfolgen, ist eine langfristige Bindung der Bewirtschaftung notwendig. „Die Eigentümer müssen in diesem Falle bereit sein, eine dauerhafte Umwandlung ihrer Waldbestände vorzunehmen. Sie sollten genau prüfen, wie eine solche Maßnahme sich langfristig in ihr Betriebskonzept einfügt“, so die Vorsitzende des Kreiswaldbauvereins Dr. Gisela Born-Siebicke.
Den Abschluss dieser interessanten Exkursion bildete der Besuch in der Schreinerei von Johannes Müller. Hier stellte der passionierte Waldbesitzer seine Hackschnitzelheizung vor, die alle Räume der Schreinerei mit Wärme versorgt. Vorgeschaltet ist ein Hacker, der die Sägereste aus der Werkstatt und die Resthölzer aus den Durchforstungen im eigenen Wald zerkleinert und dann der Heizung zuführt.
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