Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Austauschpflicht für Heizkessel
Mainz. Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, dürfen laut der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht mehr betrieben werden. Das gilt zumindest für Heizöl- und Erdgasheizungen mit sogenanntem Konstanttemperaturkessel. Eine Austauschpflicht besteht nicht bei Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln sowie alten Küchenherden. Wer seit 1. Februar 2002 im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt, ist ebenfalls von der Austauschpflicht ausgenommen, sollte aber prüfen, ob sich ein Austausch dennoch rentiert. Die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale helfen dabei, energiesparende Maßnahmen am Haus zu planen und die Sanierungspflichten zu identifizieren.
Kostenlose Sprechstunden
Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt: Asbach: In der Verbandsgemeindeverwaltung am 6. Mai von 13.45 bis 16.45 Uhr. Bad Hönningen: Im Rathaus am 6. Mai von 8.15 bis 12 Uhr. Dierdorf: In der Verbandsgemeindeverwaltung am 28. Mai von 15 bis 18 Uhr. Neuwied: In der Kreisverwaltung am 13. Mai von 14 bis 17.45 Uhr. Puderbach: In der Verbandsgemeindeverwaltung am 11. Juni von 15 bis 18 Uhr. Rengsdorf: In der Verbandsgemeindeverwaltung am 21. Mai von 15 bis 18 Uhr. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter Tel. (08 00) 6 07 56 00 (kostenlos). Montags von 9 bis 13 Uhr sowie 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr sowie 14 bis 17 Uhr. Für weitere Informationen: Energietelefon Rheinland-Pfalz (08 00) 6 07 56 00 (kostenfrei), montags von 9 bis 13 sowie 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 sowie 14 bis 17 Uhr. VZ-RLP
