Situation in Rheinland-Pfalz, Stadt und Kreis Neuwied
Betreuungsbonus erörtert
MdL Elisabeth Bröskamp stellte Anfrage an das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen
Kreis Neuwied. Zum Betreuungsbonus in Rheinland-Pfalz stellte die Landtagsabgeordnete Elisabeth Bröskamp (MdL) ihre Anfrage an das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen. Zur Situation: Mit Paragraph 12 a wurde im Kindertagesstättengesetz der Betreuungsbonus eingeführt und erstmalig im Jahr 2007 ausgezahlt. Der Betreuungsbonus sollte ein finanzieller Ausgleich von Landesseite für die Mehrkosten, die durch die Ausweitung der Betreuungsangebote für Zweijährige zu erwarten waren, sein. Sowohl die Höhe als auch die Ausgestaltung des Betreuungsbonus waren Ergebnisse von Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Umsetzung des Konnexitätsprinzips beim Gesetz zum Ausbau der frühen Förderung und über eine finanzielle Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz an den Kosten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes. Vor diesem Hintergrund fragte sie die Landesregierung: 1. Welche Bedingungen wurden zugrunde gelegt, um den Betreuungsbonus auszuzahlen? 2. In welcher Höhe wird der Betreuungsbonus pro Kind ausgezahlt? 3. Gilt der Betreuungsbonus auch für Kinder, die in Tagespflege betreut werden? 4. Für wie viele Kinder und in welcher Höhe wurde der Betreuungsbonus ausgezahlt? 5. Wird der Betreuungsbonus bei der Personalkostenaufbringung nach Paragraph 12 KitaG hinzugerechnet? 6. Wird der Betreuungsbonus auch für die folgenden Jahre gezahlt?
Das Ministerium antwortete dazu: Zu den ersten drei Fragen der Landtagsabgeordneten: a) Werden in einer Verbandsgemeinde, einer verbandsfreien Gemeinde, einer großen kreisangehörigen oder einer kreisfreien Stadt am 31. Dezember eines Jahres mehr als zehn Prozent der zweijährigen Kinder in Kindergärten, Krippen oder anderen geeigneten Tageseinrichtungen betreut, zahlt das Land einen Betreuungsbonus. Dieser beträgt für jedes betreute zweijährige Kind 1000 Euro. Hiervon werden 70 Prozent an das Jugendamt, in dessen Bezirk die Gebietskörperschaft liegt, gezahlt. Das Jugendamt leitet von dem Betreuungsbonus 45 Prozent an die Träger eines Bezirks nach der Zahl der durch die Einrichtungen des Trägers betreuten zweijährigen Kinder weiter. 30 Prozent werden zur Finanzierung der Landeszuweisungen im Haushalt des Landes als Verstärkung des Kommunalen Finanzausgleichs bereitgestellt. b) Des Weiteren: Bei einer Betreuung von mehr als 40 Prozent der zweijährigen Kinder erhöht sich der Betreuungsbonus für jedes betreute zweijährige Kind über diesem Vomhundertsatz auf 2050 Euro. Die Aufteilung der Summe erfolgt, wie unter a) beschrieben. c) Für die Betreuung von zweijährigen Kindern in Kindertagespflege wurde folgende Regelung getroffen (Paragraph 12 a Abs. 4 Kindertagesstättengesetz): Werden in einem Jugendamtsbezirk am 31. Dezember eines Jahres insgesamt mehr als zehn Prozent der zweijährigen Kinder in Kindergärten, Krippen oder anderen geeigneten Tageseinrichtungen betreut, so erhält das Jugendamt eine Bonuszahlung in Höhe von 700 Euro für zweijährige Kinder, die in Kindertagespflege betreut werden und für die das Jugendamt eine Geldleistung im Sinne des Paragraphen 23 Abs. 2 des 8. Buches Sozialgesetzbuch gewährt. Und weiter antwortet das Ministerium zu den Fragen vier bis sechs: Für das Jahr 2013 können noch keine Angaben gemacht werden. Für das Jahr 2012 fehlt noch die Abrechnung des Stadtjugendamtes Ludwigshafen. Zur Frage 5: Die Gewährung der Betreuungsboni erfolgt nach Maßgabe der oben zu den Fragen 1, 2 und 3 gemachten Ausführungen über die Gewährung der Zuweisungen des Landes nach Paragraph 12 des Kindertagesstättengesetzes hinaus. Zu Frage 6: Der Betreuungsbonus wird im Rahmen der Gültigkeit der bestehenden rechtlichen Vorschriften auch weiterhin gezahlt.
Zu den Bonuszahlungen des Jahres 2012 für die Stadt und den Kreis Neuwied: Stadt Neuwied, Anzahl der Bonuskinder = 210; Bonus-Gesamtsumme = 148.956,57 Euro. Kreis Neuwied: Anzahl der Bonuskinder = 541; hier mit der Bonus-Gesamtsumme von 514.479,29 Euro.
Pressemitteilung Büro
Elisabeth Bröskamp, MdL
(Bündnis90/Die Grünen)
