Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Dämmung oberste Geschossdecke: Pflicht oder Kür?
Kreis Neuwied.Die oberste Geschossdecke von Wohngebäuden muss nach der Energieeinsparverordnung nachträglich gedämmt werden, wenn noch keine Dämmung vorliegt oder ein definierter Mindestwärmeschutz nicht eingehalten wird. Wahlweise kann auch das Dach gedämmt sein. Wer dämmen muss, hat nur noch bis zum 31. Dezember 2015 Zeit. Nach der Dämmung darf der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) der Geschossdecke 0,24 nicht überschreiten. Ausnahmen gelten für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Dann gilt die Pflicht erst im Falle eines Eigentümerwechsels. Der neue Eigentümer hat nach dem Kauf zwei Jahre Zeit. Auch ohne Verpflichtung ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme, die auch in Eigenleistung erbracht werden und viel Heizenergie einsparen kann: Bei ungenutzten Dachräumen reicht es, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachraumboden auszulegen. Empfehlenswert ist, die Platten oder Bahnen etwa 18 bis 24 Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen guten Dämmeffekt zu erreichen. Bei Holzbalkendecken sollte aber geprüft werden, ob ein Feuchteschutz notwendig ist; dies ist manchmal der Fall, wenn unterseitig kein Putz vorhanden und die Konstruktion nicht diffusionsoffen ist. Bei allen Fragen rund um Dämmung, Feuchteschutz und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Beratung ist persönlich und kostenlos und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt. Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt: In Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 1. April von 13:45 bis 16:45 Uhr. In Bad Hönningen im Rathaus am 1. April von 8:15 bis 12 Uhr. In Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 23. April von 15 bis 18 Uhr. In Neuwied in der Kreisverwaltung am 08. April von 14 bis 17:45 Uhr.
In Puderbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 09. April von 15 bis 18 Uhr. In Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 16. April von 15 bis 18 Uhr. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter der 0800 / 60 75 600 (kostenlos). Montags von 9 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 - 13 Uhr und 14 - 17 Uhr.
