Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Hauskauf: Energieschleuder oder Schnäppchen?
Verlust von Heizenergie entgegen wirken
Region. Der Verlust von Heizenergie durch schlechte Wände, ein undichtes Dach oder ein ineffizientes Heizsystem ist eine dauerhafte Geldgrube. So kann manches „Schnäppchen“ über die Jahre gesehen in ungünstigem Licht dastehen. Hausverkäufer sind verpflichtet, spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen. Kaufinteressenten scheuen sich jedoch oft, dies einzufordern – manchmal aus Furcht, den Zuschlag für das Haus nicht zu bekommen. Und auch wenn der Energieausweis vorliegt, ist die Interpretation der Daten nicht immer leicht: Verbrauchsausweise mitteln den Verbrauch der letzten drei Jahre – und der hängt von den Gewohnheiten der Bewohner ab. Bedarfsausweise zeigen den nutzerunabhängigen Heizenergiebedarf des Hauses. Der errechnete Bedarf fällt häufig zu hoch aus. Energieausweise sind nach Ausstellung zehn Jahre gültig, daher kursieren Energieausweise nebeneinander, die hinsichtlich des Energieverbrauchs, alte und neue Bewertungsmaßstäbe anlegen. In älteren Energieausweisen werden Werte von 150 bis 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr im Ausweis noch im grünen Bereich angesiedelt - obwohl das nicht einem zukunftsfähigen energetischen Standard entspricht. Ab Mai 2014 ausgestellte Ausweise geben dem Gebäude eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Werte von 100 bis 200 Kilowattstunden erreichen nur Effizienzklasse D oder E. In einem Mehrfamilienhaus gibt es nur einen Ausweis fürs ganze Haus, nicht jedoch für die einzelne Wohnung. Für den Energieverbrauch einer Wohnung spielt aber auch deren Lage eine wichtige Rolle vor allem in schlechter gedämmten Häusern. Dach– und Erdgeschosswohnungen in Hausrandlage verbrauchen dann in der Regel 50 Prozent mehr Heizwärme als Wohnungen in der Hausmitte. Der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale hilft nach Terminvereinbarung bei der Interpretation von Energieausweisen und bietet Hauskäufern eine kostenlose persönliche Erstberatung zur Einschätzung des Modernisierungsbedarfs, jedoch keine Vor-Ort-Beratung. Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt: In Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 1. April von 13.45 bis 16.45 Uhr. In Bad Hönningen im Rathaus am 1. April von 8.15 bis 12 Uhr. In Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 26. März von 15 bis 18 Uhr. In Neuwied in der Kreisverwaltung am 25. März von 14 bis 17.45 Uhr. In Puderbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 9. April von 15 bis 18 Uhr. In Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 16. April von 15 bis 18 Uhr. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter Tel. (08 00) 6 07 56 00 (kostenlos). Montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr. Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
