Allgemeine Berichte | 26.09.2015

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Heizungserneuerung: Kesselleistung und Heizkörpergröße

Region. Wenn im Rahmen einer Heizungserneuerung der Heizkessel ausgetauscht wird, stellt sich die Frage nach der Leistung des neuen Geräts. Auf keinen Fall sollte von der Leistung des alten Kessels ausgegangen werden, da Kessel früher in der Regel zu groß ausgelegt wurden. Zudem wurden bereits an vielen Häusern energetische Verbesserungen durchgeführt - die Heizlast ist also gesunken.

Eine zu hohe Kesselleistung bedeutet unter Umständen einen unnötig hohen Anschaffungspreis, manchmal auch einen höheren Grundpreis beim Gasversorger und eventuell auch einen größeren Energieverbrauch.

Bei energetisch sanierten Häusern mit niedrigen Heizlasten sollte sich die maximale Kesselleistung nach dem Warmwasserbedarf richten. Auch die Heizkörpergröße muss auf den Wärmeerzeuger, die Vorlauftemperatur und den Wärmebedarf des Raumes abgestimmt sein.

Reduzierte Vorlauftemperatur

Je niedriger die Vorlauftemperatur des Heizungswassers ist, umso größer sollte die Heizkörperfläche dimensioniert sein. Insbesondere bei einer Umstellung auf Brennwertbetrieb muss deshalb überprüft werden, ob die Größe der Heizkörper ausreicht, denn bei Brennwertkesseln sollte eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur angestrebt werden.

In vielen Altbauten wurden die Heizkörper sehr groß ausgelegt, um für extreme Minusgrade gerüstet zu sein. Sie reichen in der Regel aus, um auch mit einer reduzierten Vorlauftemperatur ein behagliches Raumklima zu schaffen.

Bei weiteren Fragen rund um die Heizungserneuerung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Die Beratung ist persönlich und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt.

Aktuelle Termine

Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt:

In Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 7. Oktober von 13:45 bis 16:45 Uhr.

In Bad Hönningen im Rathaus am 7. Oktober von 8:15 bis 12 Uhr.

In Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 22. Oktober von 15 bis 18 Uhr.

In Neuwied in der Kreisverwaltung am 14. Oktober von 14 bis 17:45 Uhr.

In Puderbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 8. Oktober von 15 bis 18 Uhr.

In Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 15. Oktober von 15 bis 18 Uhr. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter Tel. (08 00) 60 75 600 (kostenlos), montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr.

Pressemitteilung der

Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz

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