NGG Mittelrhein fordert Lohnuntergrenze für alle - ohne Ausnahme
„Löchriger Mindestlohn-Käse“ wird Arbeitslosen nicht schmecken
Kreis Neuwied. Keine Lohn-Schlupflöcher im Kreis Neuwied: Auch für die mehr als 1.750 Langzeitarbeitslosen im Kreis Neuwied soll der Mindestlohn gelten. Das fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die NGG Mittelrhein erteilt damit Ausnahmen beim geplanten Mindestlohn eine klare Absage. „Wenn Langzeitarbeitslose oder Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind, weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen, dann werden sie zur ‚Billig-Lohn-Reserve‘ im Kreis Neuwied“, sagt NGG-Geschäftsführer Roland Henn. Dass die schwarz-rote Bundesregierung Ausnahmen zulassen will, mache den Mindestlohn „löchrig wie einen Schweizer Käse“. Roland Henn warnt: „Kommt das Gesetz wie geplant, dann können Unternehmen Langzeitarbeitslosen deutlich weniger als den Mindestlohn von 8,50 Euro zahlen - und das sogar ein halbes Jahr lang. Wer nach langer Arbeitslosigkeit die Hoffnung hat, endlich wieder einen Job zu bekommen, wird so über den Tisch gezogen.“ Was dann passiere, sei klar: „Erst einstellen, dann für einen Billig-Lohn schuften lassen und nach sechs Monaten wieder auf die Straße setzen“, sagt der Geschäftsführer der NGG Mittelrhein. Es sei zu befürchten, dass Unternehmen „billige Langzeitarbeitslose“ gezielt nutzen würden, um reguläres Personal zu ersetzen. „Auch wenn unter 18-Jährige den Mindestlohn nicht bekommen sollen, droht ein Drehtür-Effekt: Ältere Beschäftigte würden dann durch ‚billige Junge‘ ausgebootet“, warnt Roland Henn. Um jeden Verdrängungswettbewerb zu verhindern, müssten Ausnahmen beim Mindestlohn deshalb grundsätzlich vom Tisch. Wenn der Mindestlohn ab kommenden Januar gelte, würden davon insbesondere auch Beschäftigte in der Gastronomie, im Bäckerhandwerk und in den Backshops profitieren. „Die NGG spricht für einen Großteil der Menschen, die dringend auf die einheitliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro warten. Es ist daher notwendig, dass die NGG künftig auch einen festen Platz in der Tarifkommission hat, die über die Anhebung des Mindestlohns entscheiden wird“, macht NGG-Geschäftsführer Roland Henn deutlich.Pressemitteilung der
Gewerkschaft Nahrung-
Genuss-Gaststätten Mittelrhein
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