Termine | 10.10.2014

Brauchtum und Umweltschutz

Martinsfeuer

Nur naturbelassenes Holz darf verbrannt werden

Kreis Neuwied. Auch in diesem Jahr werden in vielen Gemeinden im Landkreis Neuwied die alljährlichen Martinsfeuer abgebrannt. Zulässig ist hierbei nur die Verwendung von Astschnitt, naturbelassenem Holz und Stroh. „Anderes Material, z.B. Altreifen, Sperrmüll, behandeltes oder beschichtetes Holz, sonstiger Abfall und Brandbeschleuniger sind nicht erlaubt“, erläutert Achim Hallerbach, zuständiger Dezernent für Umwelt und Abfallwirtschaft. Er appelliert an die Organisatoren, nur zugelassene Brennstoffe für das Martinsfeuer zu verwenden. „Damit das Brennmaterial möglichst trocken bleibt, sollte die Feuerstelle am besten erst am Tag des Abbrennens aufgeschichtet werden“, so Hallerbach weiter. Damit werde auch verhindert, dass sich Kleintiere in dem vermeintlichen Winterquartier einnisten und beim Martinsfeuer umkommen. Weitere Informationen unter Tel. (02631) 80 3 - 30 8 (Abfallberatung Kreisverwaltung Neuwied).

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