Allgemeine Berichte | 29.08.2014

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Mini-BHKW im Altbau?

Kreis Neuwied. Strom und Wärme selbst zu erzeugen - das ist die Idee hinter den kleinen Blockheizkraftwerken (BHKW) für private Betreiber. Bei der gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme wird außerdem der eingesetzte Brennstoff effizienter ausgenutzt und der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt. Neu installierte BHKW für Bestandsbauten bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW können einen einmaligen Investitionszuschuss zwischen 1.425 und 3.325 Euro vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: So darf es in dem Gebiet, in dem die Anlage installiert werden soll, kein Fernwärmeangebot geben. Die Anlage muss auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen geführt werden, hohe Effizienzanforderungen und einen Gesamtnutzungsgrad von 85 Prozent erfüllen. Zudem muss der Betreiber einen Wartungsvertrag abschließen. Auch die KfW gewährt Fördermittel für den Einbau von BHKW auf Grundlage fossiler Energie. Entweder als Zuschuss in Höhe von 10 Prozent oder über einen zinsgünstigen Kredit. Doch selbst wenn eine Anlage förderfähig ist, bedeutet das nicht unbedingt, dass sie auch wirtschaftlich ist. Im Einfamilienhaus reichen die Betriebsstunden selten aus, um die Anlage auszulasten - die Anschaffung bleibt dann unwirtschaftlich. Außerdem wird die produzierte Wärme hauptsächlich während der Heizperiode genutzt - im Sommer dagegen ist der Bedarf viel geringer. Auch das senkt die Effizienz. Wer unsicher ist, ob ein kleines BHKW für das eigene Heim und infrage kommt, sollte sich daher unabhängig beraten lassen. Der Energieberater der Verbraucherzentrale hilft herauszufinden, ob ein Blockheizkraftwerk für das jeweilige Haus geeignet ist. Die Beratung ist persönlich und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt. Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt: „In Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 17. September von 13 bis 16:45 Uhr. „In Bad Hönningen im Rathaus am 1. Oktober von 8:15 bis 12 Uhr. „In Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 25. September von 15 bis 18 Uhr. „In Neuwied in der Kreisverwaltung am 10. September von 14 bis 17:45 Uhr. „In Puderbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 11. September von 15 bis 18 Uhr. „In Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 18. September von 15 bis 18 Uhr.

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