Politik | 01.08.2014

Eltern- und Betreuungsgeldstelle des Kreisjugendamtes Neuwied

Seit dem 1. August wird Betreuungsgeld angehoben

Kreis Neuwied. „Eltern, die ihre Kinder bis zum dritten Geburtstag selbst betreuen, können ab August mehr Betreuungsgeld erhalten. Dann wird der monatliche Betrag auf 150 Euro angehoben“, so der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent für Jugend und Familie, Achim Hallerbach. Betreuungsgeld beantragen können alle Eltern, die ihre Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren selbst betreuen und nicht zum Kita-Besuch anmelden und nicht die Kindertagespflege nutzen. Das Betreuungsgeld betrug bis einschließlich Juli 100 Euro, zum 1.August steigt der monatliche Betrag auf 150 Euro. „Anspruchsberechtigt sind die Eltern der Kinder, die nach dem 1.August 2012 geboren wurden“, betont Hallerbach. Betreuungsgeld wird in der Regel im Anschluss an den Elterngeldbezug ab dem 15. Lebensmonat gezahlt, und das längstens für 22 Monate. Spätestens zum dritten Geburtstag des Kindes endet der Anspruch auf Betreuungsgeld. Das Betreuungsgeld ist nicht an ein Aussetzen der Berufstätigkeit gebunden. Auch berufstätige Eltern, die ihr Kind selbst betreuen oder es von Großeltern, Tageseltern oder Vertrauenspersonen betreuen lassen, erhalten diese Unterstützung. Das Betreuungsgeld ist als Anerkennung für die besondere Erziehungsleistung der Eltern und zur Unterstützung gedacht. „Sie sollen helfen, besondere Belastungen zu mindern. Sie sind aber, allein aufgrund ihrer Höhe, kein Anlass, der Arbeitswelt fernzubleiben“, betont der Erste Kreisbeigeordnete Hallerbach. Durch das Betreuungsgeld sollen nicht mehr Kinder zu Hause bleiben und dadurch weniger Geld in den Ausbau der Krippenplätze fließen. Dieses Argument greift nicht, weil der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz seit dem 1. August 2013 besteht. Hallerbach: „Der Bund subventioniert Betreuungsplätze mit rund 1.000 Euro pro Platz. Die Bundesregierung hat die Zuschüsse des Bundes gegenüber den ursprünglichen Plänen sogar noch angehoben und geht damit weit über ihre Zusage.“

„Im Landkreis gibt es bereits ein sehr gut ausgebautes Netz an Plätzen in Kitas und Tagespflege für Kinder unter drei Jahren - also die Kinder der „potentiellen“ Betreuungsgeld-Bezieher. Und dieses Angebot wird genutzt - denn: „Für Eltern, die in Ausbildung, Studium oder Beruf sind, ist der finanzielle Anreiz von 100 Euro monatlich scheinbar keine vertretbare Alternative zu einem etablierten Betreuungsangebot“, weiß Hallerbach aus unzähligen Gesprächen mit Eltern, Kita-Leitungen und -Trägern. Die Erziehung von Kindern ist nicht nur das Recht der Eltern, sondern auch deren grundgesetzliche Pflicht. „Erziehung erfordert aber viel Zeit und Geld, weshalb Eltern gegenüber Kinderlosen finanziell im Nachteil sind. Kindererziehung ist eine Leistung, die auch im Interesse der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt“, erklärt Hallerbach abschließend. Fragen rund um das Betreuungsgeld beantworten in der Eltern- und Betreuungsgeldstelle des Kreisjugendamtes Neuwied Frau Karin Gollan unter Tel. (02631) 803-391 und Frau Kornelia Schmidt unter Tel. (02631) 803-614. Antragsvordrucke sind dort ebenfalls erhältlich.

Pressemitteilung

Kreisjugendamt Neuwied

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