Umbau des katholischen Kindergartens abgeschlossen
Bad Hönninger SPD informierte sich über die getätigten Investitionen
Bad Hönningen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (Anspruch auf einen Kindergartenplatz für unter Dreijährige) wurde die Erweiterung des katholischen Kindergartens in Bad Hönningen notwendig. Der Stadtrat hatte bereits zu Beginn des Jahres die entsprechenden Mittel dazu bewilligt. Stadtratsfraktion und Vorstand des SPD-Ortsvereins informierten sich nunmehr vor Ort über den erfolgten Um- und Anbau sowie in einem Gespräch mit der Leiterin Rita Brücken über die tägliche Arbeit mit den Kindern.
Zunächst erfolgte ein Rundgang durch die neu gestalteten Räume, wobei Rita Brücken den SPD-Politikern die Notwendigkeit der Erweiterung erläuterte. Im Gespräch mit der Kindergartenleiterin wurde deutlich, dass auch die Erzieherinnen bisher keine Erfahrungen in der Arbeit mit unter Dreijährigen haben. Ebenso war dies in der Vergangenheit kein Bestandteil der Ausbildung. Seit einigen Jahren erfolgen allerdings für das Personal der Kindergärten Weiterbildungsmaßnahmen für diesen Bereich, wie Rita Brücken mitteilte. Auch wurden mit der Leiterin die Probleme diskutiert, die sich in der täglichen Arbeit mit Kindern ergeben. Nach Auffassung von Rita Brücken ist für die Zukunft eine sehr starke Vernetzung mit anderen Kindergärten und Schulen erforderlich. Obwohl die Katholische Kirche Träger des Kindergartens ist, gehören die Kinder verschiedenen Religionsgemeinschaften an. Wie Rita Brücken den Kommunalpolitikern erklärte, wurde trotz unterschiedlicher Konfessionen eine Form des gemeinsamen Betens gefunden. Im Gespräch mit den SPD-Stadträten wurde deutlich, dass die Aufgaben der Kindergärten vorrangig in der Erziehung, Betreuung und Bildung der Kinder bestehen. Allerdings sollte, wie die Leiterin betonte, Erziehung auch im Elternhaus stattfinden, da nicht alle Probleme auf den Kindergarten abgewälzt werden können. Ein Wunsch der Kindergartenleiterin wäre auch, ehrenamtliche Lernpaten für Familien zu finden. Auf die Frage, ob der Rechtsanspruch eingelöst werden kann, meinte sie, dass die Kindergärten aus Kapazitätsgründen zunächst nur einen Teil des Rechtsanspruches für unter Dreijährige erfüllen können.
Pressemitteilung
SPD Bad Hönningen
