Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Was bedeutet eigentlich Brennwerttechnik?
Mainz. Wenn Heizöl oder Erdgas im Heizkessel verbrennt, wird im Abgas neben Stickoxiden und Kohlenstoffdioxid unter anderem auch warmer Wasserdampf freigesetzt. Der Brennwertkessel nutzt im Abgas verborgene Kondensationswärme und ist gegenüber den klassischen Niedertemperaturkesseln deutlich effizienter. Die Kondensationswärme wird folgendermaßen freigesetzt: Das kühlere Wasser aus dem Rücklauf der Heizkörper wird so durch den Kessel geführt, dass dadurch das Abgas abgekühlt wird. Dadurch beginnt der Wasserdampf zu flüssigem Wasser zu kondensieren. Die dabei frei werdende Wärme nimmt das Heizungswasser über den Wärmetauscher auf. Dieser Vorgang wird Brennwerteffekt genannt. Heizkessel und Abgasrohr sind so konstruiert, dass das frei werdende Kondensat keinen Schaden anrichtet und abgeführt wird.
Der Brennwerteffekt wird nur erzielt, wenn die Rücklauftemperatur im Heizsystem kühl genug ist. Wichtige Voraussetzung für die Nutzung dieses Effekts ist eine Optimierung der Wärmeverteilung im Haus. Dabei wird unter anderem der maximale Durchfluss jedes einzelnen Heizkörpers berechnet und eingestellt. Durch diese Optimierung – auch hydraulischer Abgleich genannt – kann zusätzlich Energie eingespart werden.
Wer ein Brennwertgerät besitzt, kann in der Heizperiode mit einem Brennwert-Check der Verbraucherzentrale ermitteln, wie effizient der eigene Kessel arbeitet und mit welchen Maßnahmen die Anlage optimiert werden kann. Dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium fällt nur eine geringe Kostenbeteiligung an. Die Terminvereinbarung ist kostenfrei möglich unter Tel. (08 00) 60 75 600.
Bei Fragen zur Heizungserneuerung und allen anderen Fragen des Energiesparens im Privathaushalt hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Damit die Gespräche ungestört und ohne lange Wartezeit erfolgen können, ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt:
In Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 16. Dezember von 13:45 bis 16:45 Uhr.
In Bad Hönningen im Rathaus am 6. Januar 2016 von 8:15 bis 12 Uhr.
In Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 28. Januar 2016 von 15 bis 18 Uhr.
In Neuwied in der Kreisverwaltung am 23. Dezember von 14 bis 17:45 Uhr.
In Puderbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 14. Januar 2016 von 15 bis 18 Uhr.
In Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 17. Dezember von 15 bis 18 Uhr.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter Tel. (08 00) 60 75 600 (kostenlos). Montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr.
Pressemitteilung der
Verbraucherzentrale RLP
