Allgemeine Berichte | 08.05.2015

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Wenn das Dach für Sie arbeiten soll

Kreis-Neuwied. Zu dem Traum der eigenen vier Wände gesellt sich auch immer mehr der Traum von der Unabhängigkeit von Öl und Gas. Eine thermische Solaranlage kann dazu beitragen, indem sie die Energie der Sonne zur Warmwasserbereitung nutzt und die Heizung unterstützt. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz schreibt für neu zu errichtende Gebäude eine anteilige Deckung des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien vor. Die Solarthermie ist dabei eine von mehreren Möglichkeiten. Je frühzeitiger die Planung erfolgt, umso besser können die Komponenten, wie Solaranlage und Heizung oder auch Photovoltaikanlage und Wärmepumpe, aufeinander abgestimmt werden. Solarthermie- wie auch Photovoltaikanlagen sollten am besten nach Süden ausgerichtet sein und nach Möglichkeit ganzjährig nicht durch Bauten oder Bäume verschattet werden. Abweichende Ausrichtungen nach Südost und Südwest sind auch noch gut. In Deutschland kann eine Solaranlage etwa 50 Prozent der jährlichen Warmwasserbereitung eines Vier-Personen-Haushaltes abdecken. In diesem Fall muss man zwischen 0,8 und 1,5 m2 Kollektorfläche pro Person auf dem Dach einplanen – je nach Kollektorbauart und Dachausrichtung. In einem gut gedämmten Neubau kann eine heizungsunterstützende Anlage zudem bis zu 40 Prozent der Heizwärme bereitstellen, wenn man eine Kollektorfläche von 0,5 bis 1,1 m2 Kollektorfläche pro 10 m2 Wohn- und Nutzfläche installiert. Sowohl Solar- als auch Photovoltaikanlagen sind auch als Indachanlagen möglich, dann werden Kosten für das Dacheindeckungsmaterial gespart, denn die Kollektoren werden direkt auf die Dachlattung bzw. –schalung montiert.

Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen anderen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt:

In Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 20. Mai von 13:45 bis 16:45 Uhr.

In Bad Hönningen im Rathaus am 3. Juni von 8:15 bis 12 Uhr.

In Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 28. Mai von 15 bis 18 Uhr.

In Neuwied in der Kreisverwaltung am 27. Mai von 14 bis 17:45 Uhr.

In Puderbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 11. Juni von 15 bis 18 Uhr.

In Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 21. Mai von 15 bis 18 Uhr.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter der (08 00) 6 07 56 00 (kostenlos). Montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr.

Pressemitteilung der

Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz

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