Allgemeine Berichte | 28.06.2013

Schüler und Studenten aufgepasst:

Auch Ferienjobs sind grundsätzlich steuerpflichtig

Aktionstag der Info-Hotline der Finanzämter und der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz am 4. Juli

Koblenz. Sommerzeit = Ferienzeit: Viele Jugendliche nutzen die langen Sommerferien aber nicht nur zum Erholen und Genießen, sondern auch, um sich mit einem Ferienjob das Taschengeld aufzubessern. Dabei ist der Arbeitslohn der Schüler und Studenten, die in den Ferien oder nebenher arbeiten, grundsätzlich steuerpflichtig. Hierbei wird zwischen einer kurzfristigen Beschäftigung, einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (sog. „Minijob“) und einem Arbeitsverhältnis, das über die Lohnsteuerabzugsmerkmale abgerechnet wird, unterschieden.

Experten informieren am 4. Juli

Welche Variante vorteilhafter ist, ob zu viel einbehaltene Lohnsteuer vom Finanzamt im Rahmen einer Einkommensteuererklärung erstattet wird oder ob der Ferienjob des Kindes sich am Ende sogar auf das Kindergeld der Eltern auswirkt, erläutern die Steuerexperten vom Finanzamt und der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz am Donnerstag, 4. Juli. Unter der Tel. (02 61) 20 17 92 79 stehen die fachkundigen Finanzbeamten im Rahmen dieses Aktionstags von 8 bis 17 Uhr zur Verfügung. Ab 13 Uhr werden sie unterstützt von Steuerberaterin Vera Alt aus Koblenz. Sie ist Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz und hilft bei Fragen, die über eine allgemeine Information hinausgehen sowie bei individuellen Einzelfällen.

Pressemitteilung der

Oberfinanzdirektion Koblenz

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