Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler informiert
Bebauungsplan „Ahrweilerstraße - 1. Änderung“
![Bebauungsplan „Ahrweilerstraße - 1. Änderung“ Bebauungsplan „Ahrweilerstraße - 1. Änderung“](Bilder/Auszug-aus-der-Flurkarte-Gemarkung-Bad-Neuenahr-Flur-14-79118.jpg)
Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Bad Neuenahr, Flur 14. Foto: privat
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner Sitzung am 9. Oktober die Aufstellung des Bebauungsplans „Ahrweilerstraße - 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Abs. 4 BauGB beschlossen.
Beschreibung des räumlichen Geltungsbereiches
Das Plangebiet umfasst den Lidl-Discountmarkt und befindet sich im Stadtteil Bad Neuenahr zwischen der Ahrweilerstraße im Süden und der Rotweinstraße im Westen. Östlich verläuft die Christine-Demmer-Straße. Die Plangebietsgröße beträgt ca. 0,9 ha. Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich. Planungsanlass ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geplante Erweiterung des vorhandenen Lebensmitteldiscounters an der Ahrweilerstraße zu schaffen. Diese Bekanntmachung ergeht aufgrund des § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung.