Allgemeine Berichte | 22.11.2014

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler informiert

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ahrtalbrücke“

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Heimersheim, Flur 36 tlw. privat

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner Sitzung am 9. Oktober die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ahrtalbrücke“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Beschreibung des räumlichen Geltungsbereiches

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Heimersheim, östlich der Autobahn A61 (Ahrtalbrücke) zwischen der B 266 und der Idienstraße. Die Plangebietsgröße beträgt ca. 1,9 ha. Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich. Planungsanlass ist die Schaffung von Gewerbeflächen, insbesondere zur Entlastung von vollständig ausgenutzten bestehenden Gewerbegebieten im Stadtgebiet.

Diese Bekanntmachung ergeht aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung.

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Heimersheim, Flur 36 tlw. Foto: privat

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