Politik | 05.02.2016

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bescheide für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler empfiehlt Teilnahme am Abbuchungsverfahren

3Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler versendet in Kürze die jährlichen Bescheide über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Abgerechnet werden die Wasserzählergrundgebühr, die bezogene Wassermenge, Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung und/oder wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser für das Jahr 2015.

Ferner erfolgt die Anforderung der Vorausleistungen 2016 zusammen auf einem Bescheid. Die Zahlungsfälligkeiten werden wie bisher grundsätzlich vierteljährlich zur Mitte des Quartals erhoben.

Es wird um Verständnis gebeten, wenn in den ersten Tagen nach dem Versand der Bescheide die Telefonleitungen häufig belegt und die zuständigen Sachbearbeiter nicht sofort erreichbar sind. Daher wird empfohlen, etwaige Änderungen, beispielsweise zu Adressen, Namen oder Wechsel des Grundeigentums, schriftlich mitzuteilen.

Bei Unklarheiten mit den Bescheiden für die Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung oder bei sonstigen Rückfragen, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch unter den Rufnummern 02641/87-177 bzw. 02641/87-142 oder aber in einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung. Bei Rückfragen zur Zahlungsabwicklung ist die Stadtkasse unter den Telefonnummern 02641/ 87-238 oder -234 zu erreichen.

Um die Fälligkeitstermine nicht zu versäumen, wird empfohlen, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies spart Zeit und Wege sowie bei verspäteter Zahlung unnötige Kosten an Mahngebühren und Säumniszuschlägen. Das Formular zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren kann unter der Rufnummer 02641/87-182 oder 02641/87-238 angefordert werden bzw. steht auf www.stadt.bad-neuenahr-ahrweiler.de unter Rathaus und Bürgerservice in der Rubrik Bürgerservice bei den Formularen zum Download zu Verfügung.

Pressmitteilung der Stadtver-

waltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

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