Bürgermeister plädiert für eine ausgewogene Stadtentwicklung
Erhalt der prägenden Bauten als wichtiger Auftrag
Die Stadtverwaltung beantwortete eine Anfrage der CDU-Fraktion zur aktuellen Diskussion zum Thema „Abbruch von Gründerzeitfassaden“ in Bad Neuenahr
Bad Neuenahr. Zu Beginn der Anwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion betonte Bürgermeister Orthen. „ Der Erhalt der den Stadtteil Bad Neuenahr prägenden Baukultur ist ein wichtiger Auftrag für alle mit Verantwortung für die Stadt betrauten Akteure im Stadtgebiet, dem sich die Stadtverwaltung seit jeher verpflichtet fühlt.“ Insoweit teile die Verwaltung die besondere Aufmerksamkeit, die viele Bürgerinnen und Bürger diesem Thema zuwenden. Dies habe zu konkreten Maßnahmen geführt.
Aus diesem Grund habe die Verwaltung bereits in der Vergangenheit die Initiative ergriffen, um Gründerzeithäuser und insbesondere deren Fassaden zu schützen und so dauerhaft für die Nachwelt zu erhalten.
Mit diesem Ziel wurde zuletzt im September 2012 von der Stadtverwaltung eine umfassende Aufstellung besonders erhaltenswerter Gebäude erstellt und diese der Kreisverwaltung und der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz vorgelegt.
So wurden auch die derzeit diskutierten Gebäude „Berliner Hof“ (Ahrstraße 15) und das Nachbargebäude in der Ahrstraße 13 in die Liste aufgenommen, die über die Kreisverwaltung Ahrweiler als unterer Denkmalpflegebehörde an die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz mit der Bitte um Unterschutzstellung als Kulturdenkmal weitergeleitet wurde. Die Generaldirektion Kulturelles Erbe kam jedoch nach Prüfung der Voraussetzungen des Denkmalschutzgesetzes zu dem Ergebnis, dass dieses Gebäudeensemble kein Kulturdenkmal und insoweit nicht schützenswert ist.
Die Ablehnung der Unterschutzstellung der Häuser durch die Denkmalpflegebehörde war ein Rückschlag im Bemühen der Verwaltung, historische Elemente des Stadtbildes von Bad Neuenahr zu erhalten. Bedenklich daran ist, dass nicht nur die bedrohten Häuser in der Ahrstraße die Anerkennung als denkmalgeschützte Gebäude verwehrt blieb. Ein Grund für die unterschiedlichen Bewertungen der Stadtverwaltung und der Denkmalschutzbehörde mag darin liegen, dass die Stadt rein
städtebauliche Aspekte anders bewertet als die Denkmalpfleger.
Stadt weist Kritik zurück
Bei dem konkret drohenden Abriss der Häuser in der Ahrstraße gab es zudem bisher keine Eingriffsmöglichkeit der Verwaltung, da bisher kein Bauantrag vorliegt. Der Verwaltung war das Vorhaben zwar durch ein Vorgespräch, dass die Planer und der Investor im Juli 2012 mit der Stadtplanung führten, bekannt. „Mangels eines Bauantrages bestand jedoch kein konkretisierter entscheidungsbedürftiger Vorgang und insoweit auch kein Anlass für eine Gremienbeteiligung,“ erklärte Bürgermeister Orthen in der Stadtratsitzung. In diesem Zusammenhang führte er zur korrekten Darstellung der Situation aus, dass die Häuser in der Ahrstraße 13 und 15 zumindest bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht von einem Immobilienunternehmen erworben wurden.
Die Verwaltung setzt also zunächst weiter auf die Beratung und Unterstützung der Eigentümer, um eine Unterschutzstellung anzustreben. So bietet zum Beispiel das Steuerrecht den Eigentümer wie auch möglichen Käufern im Hinblick auf die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten deutliche Anreize für einen Erhalt der schützenswerten Gebäudeteile. Eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung bietet daher erhebliche Vorteile. Auch deshalb wird die Verwaltung erneut die zuständigen Denkmalpflegebehörden mit der Thematik befassen. Um neben dem Denkmalschutz auch ein eigenes Instrument zum Schutz von historischen Gebäuden in Betracht zu ziehen, prüft die Stadtverwaltung, ob es auf der Grundlage des Baugesetzbuches möglich ist, die historische Bausubstanz der Stadt zu erhalten. Das Spannungsfeld zwischen öffentlichem Interesse und dem Recht am Eigentum müsse dann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegeneinander abgewogen werden. In diesem Zusammenhang müsste dann im Stadtrat, wenn die staatlichen Denkmalpflegebehörden eine Unterschutzstellung dauerhaft und abschließend versagen, die Möglichkeit der Einführung einer Satzung nach § 172 BauGB diskutiert werden.
„Eine verallgemeinernde Kritik, dass die Stadtverwaltung dem Abriss von Gründerzeithäusern gleichgültig gegenüberstehe und die Investoren tatenlos gewähren ließe, entspricht somit nicht den Tatsachen“, betonte der Bürgermeister. Es gebe auch keine Verdrängung junger Familien aus dem Stadtteil Bad Neuenahr. Zwar lebe ein im Vergleich zu den anderen Stadtteilen einen erhöhten Anteil älterer Menschen in Bad Neuenahr, es wohnten aber gerade in diesem Stadtteil auch besonders viele Familien mit Kindern. So leben rund 1400 Kinder und Jugendliche in Bad Neuenahr. Die dortige Grundschule sei sogar eine der wenigen im gesamten Landkreis, die sich noch über stabile Schülerzahlen freuen kann.
Ausgewogene Entwicklung der Stadt als Ziel bekräftigt
Bürgermeister Orthen nutzte die Gelegenheit, die Bedeutung einer an allen Belangen orientierten und ausgewogenen Stadtentwicklung zu betonen. „Dabei sind sowohl der Erhalt stadtbildprägender Gebäude, eine verträgliche Modernisierung des Bestandes in den Zentren und zugleich eine Vielfalt der Wohnangebote, sowohl in Form barrierefreier wie bezahlbarer und energetisch zeitgemäßer Neubebauung, anzustreben“, erklärte er.
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