Politik | 28.05.2013

Verfahren beim Ahrweiler Strafgericht

Gefährliche Körperverletzung

Schlägerei in Recher Gaststätte

Gefährliche Körperverletzung

Ahrweiler. Tumultartige Szenen spielten sich im Dezember 2010 in einer Recher Gaststätte ab. Zwei Besuchergruppen, die nach einem ausgedehnten Rundgang über den Luzia-Markt zum Abschluss noch ein Bier zu sich nehmen wollten, waren aneinandergeraten.

Drei Personen wurden verletzt. Am schlimmsten hatte es einen 51-jährigen Cuxhavener getroffen. Er zog sich bei der Schlägerei eine Gesichtsfraktur zu. Den vermeintlichen Haupttäter - ein 41-jähriger Bonner - hatte das Ahrweiler Strafgericht wegen gefährlicher Körperverletzung bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Gegen einen 52-jährigen Bonner hatte es zudem einen Strafbefehl erlassen. Der sah eine sechsmonatige Bewährungsstrafe und eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro vor. Dagegen legte der Angeklagte jedoch Einspruch ein, so dass er sich jetzt ebenfalls vor dem Strafgericht verantworten musste.

Laut Anklage sollte er einen 37-jährigen Cuxhavener verletzt haben. Das stritt der gelernte Maurer jedoch ab und behauptete stattdessen, dass nicht er seinen Kontrahenten geschlagen habe, sondern selbst Opfer gewesen sei. Bei der Darstellung blieb er beharrlich. Erst als Staatsanwaltschaft und Gericht nach intensiver Zeugenbefragung durchblicken ließen, dass es auf eine Verurteilung hinausliefe und die zu erwartende Strafe ungleich höher als im Strafbefehl ausfallen könnte, entschloss sich der Angeklagte, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen. Damit akzeptierte er die darin ausgesprochene Bewährungsstrafe.

Auslöser der Schlägerei war eine Zigarette. So hatte sich ein Mitglied der Bonner Gruppe in der Gaststätte eine Kippe angesteckt. Die Ehefrau des späteren Opfers forderte die Raucherin auf, entweder die Zigarette auszumachen, oder vor die Tür zu gehen, weil in der Gaststätte selbst Rauchverbot herrsche. Daraufhin kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung. Schließlich gingen mehrere Männer aus beiden Lagern nacheinander auf Toilette. Dort kam es zu einer wilden Schlägerei. Der Angeklagte, der zunächst am Tisch geblieben war, gab an, dass er wegen des „Radaus“ lediglich nach dem rechten habe schauen wollen. Tatsächlich habe es im Flur eine Rangelei gegeben. Als er habe schlichten wollen, habe sich der 37-Jährige ihm zugewandt und ihm zwei Schläge ins Gesicht und auf die Brust versetzt. „Ich war so geschockt, dass ich mich rumgedreht und zu meiner Gruppe zurückgegangen bin“, schilderte der Angeklagte die Situation. Sein Kontrahent behauptete, von dem Haupttäter am Zopf festgehalten worden zu sein, während er vom Angeklagten mit Schlägen gegen Kopf und Körper malträtiert worden sei. Was an dem Abend tatsächlich geschehen ist, hat sich nicht mehr eindeutig klären lassen. Allerdings ließ das Gericht durchblicken, dass es die Angaben des vermeintlichen Opfers für glaubhaft hielt und die Aussagen anderer Zeugen eher für dessen Version gesprochen hätten.

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