Politik | 04.08.2015

Stadt und Aktiengesellschaft streiten über die Verwertungsrechte am „Großen Sprudel“

Gewaltiger Sturm im Heilwasserglas

Um die Rechte am Heilwasser wird gestritten. elos/pixabay.de

Bad Neuenahr. Zwischen der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr und der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler herrscht wieder einmal dicke Luft. Den Grund für die neuerliche Konfrontation, die für Außenstehende nur schwer nachvollziehbar ist, liefert ein Stoff, der eigentlich für Wohlbefinden und Gesundheit sorgen soll, nun aber für schlechte Laune und gegenseitige Vorwürfe bürgt: das Heilwasser aus der staatlich anerkannten Heilquelle „Großer Sprudel“ in Bad Neuenahr. Zwar hatte die Kreisstadt 2012 den Kurpark mit allen Immobilien und Nebenanlagen für rund 4,8 Millionen Euro der Aktiengesellschaft abgekauft, doch möglicherweise ist dabei die Frage, wer das Wasser des „Großen Sprudels“ wie verwerten darf, nicht eindeutig und endgültig entschieden worden. So scheint es zumindest, nachdem sich Stadt und Aktiengesellschaft in den vergangenen Wochen mehrfach gegenseitig „nass gespritzt“ haben. So weit bekannt, verfügt die Stadt über 90 Prozent des Mineralwassers aus dem „Großen Sprudel“, die restlichen zehn Prozent dürfen von der Aktiengesellschaft für eigene Zwecke, insbesondere für die Kurmittelanwendung, entnommen werden. Daraufhin entschloss sich die städtische Heilbad GmbH offensichtlich dazu, Wasser aus der Quelle zum Mineralwasserproduzenten „Apollinaris“ nach Heppingen zu leiten, um es dort als „Bad Neuenahrer Heilwasser“ in Flaschen abfüllen zu lassen. Das bestätigte die Coca Cola Erfrischungsgetränke AG als Eigentümer von Apollinaris: „Am Coca-Cola Standort Bad Neuenahr wurden Ende Juni im Auftrag der Stadt Bad Neuenahr 10.000 Flaschen Heilwasser abgefüllt und mit den mitgelieferten Etiketten versehen.“

Aktiengesellschaft droht mit rechtlichen Konsequenzen

Bürgermeister Guido Orthen verteilte dem Vernehmen nach die ersten Flaschen davon bei der Namensfeier zu Ehren der Heiligen Apollinaris im Walporzheimer Restaurant „Sanct Peter“, wozu der Coca-Cola-Konzern am 23. Juli zahlreiche Gäste aus Politik, Wirtschaft und Tourismus eingeladen hatte. Unter den Gästen war auch Aktiengesellschaft-Vorstand Christoph Reinicke, der über diese Aktion allerdings ziemlich erstaunt war, denn er ist nach wie vor der Ansicht, allein die Aktiengesellschaft habe die dafür notwendigen Abfüllrechte. Er wirft der Heilbad GmbH nun vor, auf den Flaschenetiketten rechtswidrig ein Marken- und Warenzeichen sowie eine Genehmigungs- und Registrierungsbezeichnung verwendet zu haben, die nicht der Heilbad GmbH, sondern alleine der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr zustehe. Die behördliche Zulassung zur Abfüllung des Bad Neuenahrer Heilwassers sei ausschließlich ihr erteilt, die Abfüllung verstoße somit gegen Marken- und Schutzrechte. Das wolle man sich nicht bieten lassen, Reinicke drohte daher der Stadt und „Apollinaris“ rechtliche Konsequenzen an. Dies hat er auch dem Coca-Cola-Konzern schriftlich am 23. Juli mitgeteilt. Tenor: Wenn jemand anderes Bad Neuenahrer Heilwasser abfüllen lasse, geschehe dies ohne rechtliche Grundlage. Die Inhaberschaft an den betreffenden Abfüllrechten stehe ausschließlich der AG Bad Neuenahr zu. „Ein Einverständnis unsererseits mit jeglicher Abfüllung besteht nicht“, so Reinicke weiter.

Diese Drohungen stießen jedoch bei der Stadtspitze auf komplettes Unverständnis. Gegenüber „Blick aktuell“ stellt die Stadtverwaltung den Sachverhalt ganz anders dar. Demnach habe sie von der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr durch notariellen Kaufvertrag vom 21. Juni 2012 die Essentialien des Heilbades Bad Neuenahr zur Restrukturierung des örtlichen Kurbetriebs erworben, darunter die staatlich anerkannte Heilquelle „Großer Sprudel“ nebst der gesamten Leitungsinfrastruktur. Anschließend habe sie die „Heilbad Gesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH“ als 100-prozentige Tochtergesellschaft gegründet. Ihr habe man die Zuständigkeit für den Betrieb der kurörtlichen Einrichtungen, insbesondere der Heilquelle, in vollem Umfang übertragen. Im Zuge der Übernahme der Heilquelle sei nach Ansicht der Stadt damit die Heilbad GmbH alleinige Inhaberin der erforderlichen behördlichen Herstellungserlaubnis sowie der Zulassung zur Herstellung und zum Vertrieb des Heilwassers.

Laut Stadt ist die Heilbad GmbH Inhaberin der Wort-Bild-Marke

„Es werden keine fremden Genehmigungs- oder Registernummern verwendet“, beteuert die Stadtverwaltung. Die Heilbad GmbH sei alleinige Inhaberin der Wort-Bild-Marke „Bad Neuenahrer Heilwasser“, eingetragen beim Patent- und Markenamt. Nur unter dieser Wort-Bild-Marke werde das von ihr in Verkehr gebrachte Heilwasser als Arzneimittel vertrieben. Nach Kenntnisstand der Stadt verfüge die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr ohnehin überhaupt nicht mehr über die erforderlichen betrieblichen Strukturen und behördlichen Genehmigungen zur Abfüllung des Bad Neuenahrer Heilwassers. Nun sah sich Reinicke genötigt, erneut Stellung zu nehmen: „Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sagt wissentlich die Unwahrheit, wenn sie behauptet, die Heilbad GmbH sei alleinige Inhaberin der Wort-Bildmarke Bad Neuenahrer Heilwasser.“ Die Heilbad GmbH habe zwar tatsächlich diese Wort-Bild-Marke am 14. Juli 2014 eintragen lassen - doch es gebe einen älteren und noch immer gültigen Markeneintrag der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr von 1996 für die Wort-Bild-Marke „Bad Neuenahrer Heilwasser“. Diese läuft erst am 28. November 2016 ab. Abgesehen davon habe die städtische Heilbad GmbH ihre Wort-Bild-Marke lediglich für die Patentklasse der Arzneimittel angemeldet. Die Wort-Bild-Marke der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr gelte hingegen für Arzneimittel ebenso wie für Mineralwasser.

Nun fährt Reinicke großes Geschütz auf: Er habe den Eindruck, dass Bürgermeister Guido Orthen als Mitglied im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr die Informationen über ihre zukünftige internationale Strategie in Bezug auf Export und nationalen Vertrieb des Heilwassers erhalten und der mit Steuergeldern ausgestatteten Heilbad GmbH gegen die Interessen der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr zur Verfügung gestellt habe. Dabei habe Orthen auch Arbeitsplatzverluste bei der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr billigend in Kauf genommen.

Die Stadtverwaltung wiederum kontert diese Vorwürfe mit der Feststellung, die Heilbad GmbH verfolge seit ihrer Gründung eine eigene Vermarktungsstrategie für das Bad Neuenahrer Heilwasser. Die eigens dafür entwickelte Marke sei nachweislich im Januar 2014 zur Eintragung angemeldet worden. Es habe daher zu keiner Zeit eines „Impulses“ durch die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr bedurft. Der Bürgermeister sei sich als Mitglied des Aufsichtrates der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr durchaus seiner Rechte und Pflichten bewusst, daher sei durch ihn selbstverständlich keine Weiterleitung von internen Informationen an die Heilbad GmbH erfolgt. Allerdings wolle man diesen Vorwurf nicht auf sich beruhen lassen und prüfe nun rechtliche Konsequenzen gegenüber Reinicke.

Kompromissvorschlag scheint in weite Ferne gerückt zu sein

Angesichts der überaus angespannten Atmosphäre zwischen Stadt und Aktiengesellschaft scheint es derzeit nicht sehr wahrscheinlich, dass ein „Kompromissvorschlag“ Reinickes in absehbarer Zeit zum Zuge kommt. Er sieht nämlich in der derzeitigen Konstellation durchaus die Chance auf eine gemeinsame nationale und internationale Vermarktungsstrategie für das „Bad Neuenahr Heilwasser“. Leider seien diesbezügliche Anfragen bei der Stadt bislang auf taube Ohren gestoßen, bedauert er. Die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr als ältestes Unternehmen in Bad Neuenahr sehe aber weiterhin die Möglichkeit der intensiven Zusammenarbeit mit den städtischen Abteilungen und Tochterfirmen, zum wirtschaftlichen Wohle beider wie auch des gesamten Kreises Ahrweiler.

Um die Rechte am Heilwasser wird gestritten. Foto: elos/pixabay.de

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