Aktiengesellschaft Bad Neuenahr ist ohne Vorstand
Insolvenzverwalter entlässt Reinicke
Sofortige Freistellung soll juristisch überprüft werden
Bad Neuenahr. Die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr, seit 1. Dezember in der Insolvenz im Regelverfahren, hat keinen Vorstand mehr. Insolvenzverwalter Jens Lieser (Koblenz) hat den bisherigen Alleinvorstand Christoph Reinicke zum 15. Dezember freigestellt. Diese weitreichende Entscheidung teilte er in dürren Worten mit: „Der Gläubigerausschuss hat beschlossen, Herrn Reinicke ab sofort als Vorstand der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr freizustellen.“ Als Insolvenzverwalter sei er diesem Votum des Gläubigerausschusses gefolgt, dessen Beschlüsse er nicht kommentieren wolle. Allerdings war Reinickes Vertrag vom Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft erst vor wenigen Monaten um fünf Jahre verlängert worden. Der 60-jährige gebürtige Kieler sieht sich daher weiterhin als Organ der Aktiengesellschaft und will die Kündigung juristisch prüfen lassen. Er sei der Ansicht, ein Gläubigerausschuss könne einen Vorstand gar nicht entlassen. Auch das gleichzeitig ausgesprochene Hausverbot will Reinicke auf den Prüfstand stellen lassen, zunächst aber akzeptieren, bis ein Richter eventuell eine andere Entscheidung treffe. In der AG-eigenen Dienstwohnung in der Villa Sibilla, die er ebenfalls räumen soll, will er hingegen zunächst wohnen bleiben.
Aufsichtsrat fühlt sich übergangen
Reinicke arbeitete bis 1993 für die Kaufhalle AG in Köln, unter anderem als Personaldirektor und als Vorstandsvorsitzender der firmeneigenen Betriebskrankenkasse. Ab 1994 war er selbstständiger Unternehmensberater mit dem Schwerpunkt Gesundheits-, Qualitäts- und Personalmanagement. Mitte 2013 fing er in Bad Neuenahr nach dem plötzlichen Ausscheiden von Dr. Hans-Ulrich Tappe zunächst als Berater der Aktiengesellschaft an und avancierte am 1. Mai 2014 als Nachfolger von Gert Zimmermann zum Alleinvorstand. Im 150. Jahr des Bestehens der Aktiengesellschaft musste Reinicke am 28. August die Insolvenz beantragen, die zunächst in Eigenverantwortung geführt wurde. Der Aufsichtsratsvorsitzende Professor Otto Adelberger gab sich von der Entlassung des Vorstandes überrascht und ließ mitteilen, aktienrechtlich sei eigentlich der Aufsichtsrat für Entlassungen von Vorständen zuständig. Daher prüfe er nun zunächst einmal, ob diese Entscheidung des Insolvenzverwalters im Rahmen des Insolvenzrechts überhaupt statthaft sei, erst danach wolle er sich zu dem Vorgang äußern.
Stadtverwaltung lobt die Entscheidung als konsequent
Die Stadtverwaltung teilte auf Anfrage mit: „Die Entscheidung, die der Gläubigerausschuss und der Insolvenzverwalter jetzt getroffen haben, ist nur konsequent. Im Übrigen hat sich unsere Annahme bestätigt, dass Jens Lieser als bestellter Insolvenzverwalter die aktuellen Herausforderungen schnell erkannt hat. Die Stadt wird, soweit dies erforderlich ist, den jetzt eingeschlagenen Weg des Insolvenzverfahrens in kooperativer Weise begleiten.“
